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Chronologie

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Beitrag von Admin Mi Jun 10, 2015 3:39 pm

Wir werden immer wieder noch einiges dazwischen schieben,
da die Chronologie nicht umfassend ist.




Der Anfang


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Zuletzt von Admin am Mi Jun 24, 2015 1:27 pm bearbeitet; insgesamt 12-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Mi Jun 10, 2015 10:02 pm

http://www.tah.de/119.html?&tx_ttnews[tt_news]=17197&cHash=dd5631a8712089498a485357075a6d43

Freitag, 14. Juni 2002

Katzenskelette und ein zerzaustes Pony


Bevern (15.06.02). Es ist ein entsetzliches Bild, das sich den Tierschützern gestern in Bevern bietet: Auf zwei Höfen an der Breslauer Straße finden sie Skelette von Hunden und Katzen und tote Nagetiere in einem Eimer. Dazwischen fristen abgemagerte Hunde und Hängebauch-Schweine ein erbärmliches Dasein. Im Meerschweinchengehege, eine ehemalige Schweinebox, liegen tote Exemplare zwischen den noch lebenden Tieren. Hautkrankheiten und Bisswunden sind zu sehen. In einem kleinen Stall nebenan steht ein einsames Pony, mit weißem zerzausten Fell. Ein schwarzer Fellrand um die Augen lässt es noch trauriger aussehen.

Kreisveterinärin Dr. Susanne Rauth muss den Tierschützern Rede und Antwort stehen - vor laufenden Kameras.

„Es ist grauenvoll“, sagt Folko G. Niebelschütz, Sprecher der Tierschutzorganisation Arche 2000. „Seit zehn Jahren setze ich mich schon für den Tierschutz ein, so etwas Schlimmes habe ich noch nicht gesehen.“ Anderen Aktivisten stehen den Tränen in den Augen.

In einer gezielten Aktion haben die rund 20 Tierschützer gestern die beiden Stallungen an der Breslauer Straße besetzt. Über einen Monat lang haben die Tierschützer vorher das betroffene Grundstück beobachtet. „Wir haben gesehen, wie die Tierhalter ihre Hunde getreten haben“, sagt Sprecher Niebelschütz. „Beißereien unter den Hunden sind an der Tagesordnung, frischgeborene Ferkel sind von der Hundemeute zerrissen worden.“ Die Tierschutzorganisation vermutet außerdem, dass dort Kampfhunde illegal gezüchtet werden.

Nachbarn hatten die bundesweit tätige Gruppe alarmiert, weil, ihrer Meinung nach, weder das Ordnungsamt der Samtgemeinde noch das Kreisveterinäramt richtig durchgegriffen hatten. Die Tierschutzorganisation Arche 2000 hat andere Möglichkeiten: Per Spruchband und Handzettel informiert sie über die Aktion. Das ruft die Polizei auf den Plan. Die Tierhalter - ein Paar, das seit rund fünf Jahren in Bevern wohnt - zeigen die Aktivisten wegen Hausfriedensbruch an. Zwar müssen die Tierschützer deshalb Grundstück und Stallungen räumen, ihr Auftritt hat aber den gewünschten Erfolg: Kreisveterinärin Dr. Susanne Rauth nimmt die Zustände der Gehöfte im Beisein von Arche 2000 in Augenschein und kündigt „entsprechende behördliche Maßnahmen“ an. Zwei verendete Meerschweinchen nimmt sie mit, sie werden auf die genaue Todesursache untersucht.

Dass in den beiden Gehöften viele Tiere unter schlechten Bedingungen auf engem Raum untergebracht sind, war in Bevern schon länger bekannt. Nachbarn hatten sich öfter beschwert, auch bei den zuständigen Behörden. Günter Schlag, Beverns stellvertretender Gemeindedirektor, bestätigt das. Man habe daraufhin das Veterinäramt eingeschaltet. Über das tatsächliche Ausmaß der Tierquälerei ist Schlag nun selber schockiert, erst durch die Aktion der Tierschützer hat er sich einen Einblick verschaffen können.

Kreisveterinärin Dr. Rauth war nicht das erste Mal auf den Gehöften. Aufgrund der Beschwerden hatte sie vorher mehrfach kontrolliert, allerdings immer mit Voranmeldung. „Es war auch vorher nicht alles in Ordnung“, sagt sie nach ihrer Inspektion gestern. „Wir hatten daraufhin verschiedene Maßnahmen angeordnet, die von den Haltern zum Teil umgesetzt wurden.“ Jetzt habe sich der Zustand der Tiere „rapide verschlechtert“.

Für das weiße Pony mit den traurigen schwarzen Augenrändern kommt diese Erkenntnis zu spät. Es soll eingeschläfert werden. Auf weitere konkrete Maßnahmen will sich Dr. Rauth noch nicht festlegen. Den Tierhaltern steht zumindest eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ins Haus.

Die Aktivisten der Organisation Arche 2000 haben ihr Ziel zumindest teilweise erreicht. „Durch den öffentlichen Druck müssen die Behörden jetzt handeln“, sagt Sprecher Niebelschütz.

Das dokumentiert auch ein Kamera-Team von Sat 1, über den Vorfall wird der Sender in den nächsten Tagen berichten.

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Zuletzt von Admin am Mi Jun 24, 2015 9:52 am bearbeitet; insgesamt 5-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Mi Jun 10, 2015 10:04 pm

http://www.tah.de/119.html?&tx_ttnews[tt_news]=17249&cHash=256e6cd8200b7c4f707cd456d3f8ed5a

Dienstag, 25. Juni 2002

„Arche 2000“ hat nachgeschaut

Bevern (26.06.02). Gestern waren sie wieder da: Die Tierschützer von „Arche 2000“ und das Fernsehteam von Sat 1 wollten nachschauen, ob sich die Situation nach der Aktion vom 14. Juni auf den Höfen in Bevern verbessert hat. Sie wurden von den Tierhaltern frühzeitig entdeckt und daran gehindert, die Grundstücke zu betreten. Gefilmt wurde trotzdem, offenbar aus einem Nachbarhaus und über eine Mauer hinweg.

Anschließend stand die ganze Truppe vor der Kreisverwaltung in Holzminden. Doch zu einem Interview vor der Kamera war Kreisveterinärin Dr. Rauth nicht bereit, sie verwies auf die offizielle Presseerklärung. Schließlich durften drei Arche-Vertreter in ihr Büro kommen - ohne Kamera und Mikrofon. Sie habe den Tierschützern ihre Sicht der Dinge dargelegt und über ihre Anordnungen informiert, erklärte Susanne Rauth anschließend gegenüber dem TAH.

Der sprach auch mit Folko G. Niebelschütz, dem Pressesprecher von „Arche 2000“. Den Tierschützern reichen die Anordnungen der Behörde nicht. „Es gibt keine Chance auf Besserung“, betonte Niebelschütz und kündigte an, dass „Arche 2000“ ein Tierhaltungsverbot auch für den Ehemann anstrebe.

Auch die Einschätzung, dass die Hunde nicht unterernährt seien, könne seine Organisation nicht teilen. Bei den mitgenommenen Hunden sei sehr starker Wurmbefall festgestellt worden („der Kot ist total blutig“), einige würden einen „schlecht genährten“ Eindruck machen. „Auf 600 Quadratmetern - abzüglich Haus - zusammengepfercht, ist der schlechte Zustand ja auch kein Wunder“. „Arche 2000“ habe dem Tierhalter gestern - quasi über das Tor hinweg - angeboten, alle Hunde abzuholen, „aber das wollte er nicht“, so Niebelschütz.

Neben der allgemein miserablen Haltung der Tiere führte er als weitere Missstände an: Die Einzelhaltung des Ponys, die mangelnde medizinische Versorgung der kranken Meerschweinchen, den Verstoß gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz.


Zuletzt von Admin am Do Jun 11, 2015 8:11 am bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Mi Jun 10, 2015 10:08 pm

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Dienstag, 25. Juni 2002

Pony eingeschläfert, (Meer-)Schweine abgegeben, Hunde müssen weg


Bevern (26.06.02). Was passiert jetzt mit den vielen Tieren? Werden die Leute bestraft? Fragen wie diese beschäftigen die Menschen im Kreis Holzminden seit der Aktion der Tierschutz-Organisation „Arche 2000“ Mitte Juni auf zwei Höfen an der Breslauer Straße in Bevern. Die „Besetzung“ der Höfe, die Beschreibung der elendigen Zustände dort im TAH, der Fernsehbericht auf Sat 1 - das alles hat die Gemüter der Tierfreunde erregt. Wut und Vorwürfe richten sich nicht nur gegen die Tierhalter, sondern auch gegen die Behörden - vor allem gegen das zuständige Veterinäramt des Landkreises. Der TAH hakte bei Kreisveterinärin Dr. Susanne Rauth nach.

Dr. Rauth am 14. Juni inmitten der Tierschützer und Fernsehleute.

Vor der Aktion am 14. Juni nichts unternommen zu haben, weist Dr. Rauth von sich. Bereits im Februar habe sie angeordnet, dass der Tierbestand durch Kastration begrenzt werden und ein Tierarzt geholt werden müsse. Bei einer Nachkontrolle im Mai stellte sie fest, dass sich die Zahl der Tiere nicht verringert habe, einige Anordnungen wurden aber umgesetzt. Wieder habe sie darauf gedrängt, die Zahl bis Mitte Juni deutlich zu verringern und damit für eine artgerechte Haltung zu sorgen. Der Tierhalter habe dem zugestimmt. Übrigens: Seine Ehefrau ist mit einem Tierhaltungsverbot „belegt“ worden - ausgesprochen noch am früheren Wohnsitz.

Die Frist lief ab, als die Tierschützer von „Arche 2000“ kamen. Dr. Rauth war dabei, als die Höfe „inspiziert“ wurden. Sie gibt zu: „Es ist gar nichts passiert, sondern noch viel schlimmer geworden“. Gegenüber dem TAH erklärt sie: „Im Mai waren es schon zu viele, aber noch nicht so extrem viele Tiere“. In den vier Wochen seit ihrem letzten Besuch hätten Hunde, Schweine und Meerschweinchen kräftig Nachwuchs bekommen.

Die gestern in einer Pressemitteilung des Kreises genannten Zahlen klingen unglaublich: Auf den Höfen lebten am Tag der Aktion 42 Hängebauchschweine, rund 300 Meerschweinchen, etwa 80 Hunde, sechs Frettchen, fünf Kaninchen und ein Pony.

Was ist aus ihnen geworden?

Das weiße Pony wurde eingeschläfert. Sein Anblick erregte besonders viel Mitleid. Was zum Zeitpunkt der Aktion niemand wusste: Das Pony war etwa 40 Jahre (!) alt. Im Mai sei es ihm noch relativ gut gegangen, berichtet Susanne Rauth. Damals stand es zusammen mit einer Ziege und anderen Pferden im Stall. Die Ziege starb zwischenzeitlich, die Pferde wurden auf die Weide gebracht. Der Zustand des Ponys habe sich - aus „Trauer“ über den Verlust des Gefährten und durch die vollständige Einzelhaltung - drastisch verschlechtert.

Die Meerschweinchen (sowie vier Frettchen und einige Kaninchen) wurden alle - mit Einverständnis der Tierhalter - von „Arche 2000“ mitgenommen. Zwei tote Meerschweinchen wurden im Veterinärinstitut Hannover untersucht, sie verendeten an einer infektiösen Lungenentzündung. Außerdem wurde Parasitenbefall festgestellt. Die zwischen den lebenden Tieren gefundenen toten seien in der Nacht zuvor gestorben, erklärt die Veterinärin.

Die Hängebauchschweine durften die Tierschützer ebenfalls mitnehmen. Nur zwei durfte das Ehepaar behalten, weil sie sie als Ferkel mit der Flasche groß gezogen hatten. Die Schweine waren wohl genährt, betont Dr. Rauth, allerdings waren auch hier die Haltungsbedingungen zu beanstanden. Die schlechten hygienischen Verhältnisse auf dem Grundstück Breslauer Straße 48 seien wesentlich durch die Schweinehaltung verursacht worden.

Die Hunde sind jetzt noch das größte Problem. Etwa zehn haben die Halter den „Arche“-Leuten mitgegeben. Laut Dr. Rauth stellte sich auch hier „nicht der Ernährungszustand der Tiere, sondern deren Haltungsbedingungen als tierschutzwidrig“ dar. Die Hunde seien durchaus gut gefüttert worden, auf dem Hof hätte säckeweise Futter gestanden. Der Pflegezustand allerdings ließ sehr zu wünschen übrig. Misshandelte oder verletzte Tiere seien nicht festgestellt worden, erklärt die Kreisveterinärin. Einfach wegnehmen könne sie den Haltern ihre Hunde nicht. Dafür müsse sie nachweisen, dass die Tiere wirklich leiden. Diesen Nachweis zu erbringen, hält sie auch jetzt noch für sehr schwierig.

Stattdessen hat der Tierhalter nun bis Ende September Zeit, sich von seinen Hunden zu trennen - nur zehn darf er behalten, muss sie jedoch unbedingt kastrieren. Die Hälfte soll allerdings schon bis Mitte Juli fort sein. Die lange Frist erklärt Dr. Rauth damit, dass für die rund 60 kleinen und mittelgroßen Hunde erst einmal ein neues Zuhause gefunden werden müsse.

Und was ist mit der angeblichen „Kampfhunde“-Zucht? Der Halter besitzt einen kastrierten Rüden und eine Hündin, die unter Paragraph 1 Absatz zwei der Gefahrtierverordnung fallen (wie Rottweiler oder Dobermann). Nachwuchs dieses Pärchens „wurde bisher nicht festgestellt“, so die Erklärung.

Und dann waren da noch die Skelette, die in einer Kiste auf dem Dachboden des Pferdestalles gefunden wurden. Laut Kreisveterinäramt ein Hund und zwei junge Katzen, die bereits im Winter verendeten. Der Tierhalter gab an, dass zum Todeszeitpunkt der Boden gefroren war, weshalb er die Leichen nicht vergraben konnte. Danach habe er sie dann vergessen. Das wäre immerhin ein Verstoß gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz. Bei den übrigen auf dem Grundstück gefundenen Knochen habe es sich um Schlachterei-Abfälle für die Hunde gehandelt.


Zuletzt von Admin am Do Jun 11, 2015 8:11 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Mi Jun 10, 2015 10:10 pm

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Donnerstag, 04. Juli 2002

Tierschützer von Terra Mater kritisieren Arche 2000


Bevern (05.07.02). Ohne großes Medienaufsehen, ganz unspektakulär, hat die Hamburger Tierschutzorganisation Terra Mater in den letzten Tagen 24 Hunde aus Bevern abgeholt. Und die Tierschützer haben zugesagt, bis spätestens in vier Wochen auch die restlichen Vierbeiner zu übernehmen, die das Tierhalter-Ehepaar laut Anordnung des Kreisveterinäramtes abgeben muss. Mehrmals waren Vertreter von Terra Mater auf den beiden Höfen an der Breslauer Straße, die seit der „Besetzung“ durch Tierschützer von Arche 2000 Mitte Juni bundesweit für Aufsehen sorgten. Doch erst jetzt traten die Hamburger an die Öffentlichkeit, haben in einer Pressemitteilung ihre „Kollegen“ von Arche 2000 kritisiert.

Sie haben die gleichen Ziele, arbeiten aber mit unterschiedlichen Methoden. Mit „spektakulären Aktionen“ und dem „Druck der Öffentlichkeit“ will Arche 2000 auf Missstände aufmerksam machen, ist in der Pressemappe der Organisation nachzulesen. Rund 80.000 Mitglieder und 200 Mitarbeiter hat Arche 2000 (Sitz in Seeth-Ekholt) demnach. Der Umwelt- und Tierhilfeverein Terra Mater hat nach eigenen Angaben 40.000 Mitglieder. Er arbeitet eng mit Tierärzten, Veterinären und Behörden zusammen, ein Motto der Organisation lautet: „Tierhilfe ist sehr oft auch Hilfe für Menschen“.

Auf diesem Weg ist auch der Kontakt der Hamburger mit dem Beveraner Ehepaar zustande gekommen. Kreisveterinärin Dr. Susanne Rauth hatte den Tierhaltern geraten, sich an „Terra Mater“ zu wenden. Sie hatte nach der spektakulären Aktion von Arche 2000 angeordnet, dass das Ehepaar alle 300 Meerschweinchen, 40 Hängebauchschweine (bis auf zwei) und etwa 70 Hunde (bis auf zehn kastrierte) abschaffen muss. Arche 2000 nahm die Meerschweinchen, Schweine sowie zehn Hunde mit. Nach den Äußerungen der Tierschützer in Zeitungen und Fernsehen ließen die Tierhalter die „Aktivisten“ nicht mehr auf den Hof, weitere Hunde wollte das Paar dieser Organisation nicht anvertrauen. Aber wohin mit den rund 60 Hunden? Dr. Rauth gab den Tipp: Terra Mater.

Sabine Salzmann, Tierinspektorin der Hamburger Organisation, kam übrigens an dem Tag, als „Arche 2000“ zum zweiten Mal vor der Hof-Tür stand, erstmals nach Bevern. Einige Hunde nahm sie sofort mit, inzwischen hat sie 24 abgeholt. Laut Dr. Rauth leben zurzeit noch 41 erwachsene Hunde und ein paar Welpen auf dem Gelände - bis auf zehn will Terra Mater alle innerhalb der nächsten vier Wochen holen.

Aber warum die Kritik an Arche 2000? Auch Terra Mater prangert die Zustände auf den Höfen in Bevern an: „Zu viele Tiere auf zu engem Raum, hygienische Verhältnisse, die zum Himmel stinken.“ Aber anders als Arche bezeichnen die Hamburger die Beveraner nicht als Tierquäler: „Sie sind nur hoffnungslos überfordert, sie sind unfähig, so viele Tiere artgerecht zu halten“. Tierinspektorin Salzmann erklärt außerdem: „Keiner der Hunde ist unterernährt! Aber sie müssen zum großen Teil kastriert werden und wegen Hautkrankheiten in ärztliche Behandlung“.

Terra Mater wirft den Arche-Leuten vor, eine Hetzkampagne gegen das Ehepaar entfacht zu haben, Klamauk statt Hilfe zu betreiben. „Dabei wäre es viel wichtiger und hilfreicher, mit den zuständigen Behörden in aller Ruhe über Versäumnisse und wirksame Hilfe zu reden“, so Terra Mater.

Währenddessen macht Arche 2000 mit seinen Aktionen weiter. Zurzeit läuft - auch in Holzminden - eine Unterschriftenaktion, in der es um ein Tierhalte-Verbot für den Tierhalter in Bevern geht (seine Frau hat ja bereits vor Jahren ein solches Verbot auferlegt bekommen). Und am Montag, 8. Juli, haben die Tierschützer eine Demo in Holzminden angemeldet: Um 10 Uhr soll‘s vom Marktplatz losgehen, dann kreuz und quer durch die Innenstadt und schließlich vor dem Veterinär-amt Hinter den Höfen enden.

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Beitrag von Admin Mi Jun 10, 2015 10:18 pm

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Montag, 08. Juli 2002

200 Demonstranten vor dem Veterinäramt in Holzminden



Holzminden (09.07.02). Mit Sprechchören wie „Tiere fühlen, Tiere leiden“ oder „Tierhalteverbot für B.“ zogen gestern fast 200 Tierschützer aus Holzminden, Bevern und Umgebung lautstark durch die Holzmindener Innenstadt. Vom Marktplatz aus startete die Demonstration, angeführt von der Tierschutzorganisation „Arche 2000“, durch die Innenstadt, über den Haarmannplatz bis hin zum Veterinäramt des Kreises. Die Forderung der Demonstranten: Gegen das Tierhalterpaar, das in Bevern mehrere hundert Tiere auf engem Raum gehalten hatten (der TAH berichtete mehrfach), soll ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden.

Rund 200 Demonstranten zogen durch Holzminden

Jegliche Altersgruppen waren bei der Demo vertreten. Mit Spruchbändern protestierten sie gegen die Tierhalter und auch die bisherige Vorgehensweise des Veterinäramtes. Manche Kinder hatten auch T-Shirts gestaltet, außerdem wurden Unterschriften gesammelt.

Über die große Beteiligung zeigte sich Folko G. Niebelschütz, Sprecher der Tierschutzorganisation, erfreut, � Leute, die für den Tierschutz auf die Straße gehen, das ist eine Menge“, sagte er dem TAH. Nicht zufrieden war Niebelschütz allerdings mit den Ansichten des Kreisverterinäramtes. Rainer Becker als stellvertretender Oberkreisdirektor und Dezernent für das Veterinäramt, sowie die Veterinärinnen Dr. Susanne Rauth und Dr. Ulrike Adrian hörten sich in einer kleinen Gesprächsrunde die Forderungen und auch Vorwürfe der Tierschützer an, blieben aber bei ihrer bisherigen Position, kein Tierhalteverbot zu verhängen. Allerdings hat das Amt zur Auflage gemacht, dass alle Meerschweinchen, Hängebauchschweine (bis auf zwei) und auch die meisten Hunde abgegeben werden. Verschiedene Tierschutzorganisationen haben die meisten Tiere bereits abgeholt.

„Die Haltung von zehn kastrierten Hunden wird vom Veterinäramt als möglich angesehen“, formulierte Becker in dem Gespräch. Es dürfen aber keine weiteren Tiere hinzukommen, und die Haltebedingungen müssen besser werden. „Wir werden noch viel kontrollieren müssen“, so Becker, „das Thema Tierhalteverbot ist auch nicht endgültig vom Tisch.“ Zurzeit würde das Paar alle Auflagen des Amtes erfüllen. Auch durch den öffentlichen Druck, der jetzt auf der Familie lastet. „Sie haben sich reumütig und einsichtig gezeigt“, sagte Dr. Rauth, es sei ein „Sinnenswandel“ eingetreten.

Das allerdings bezweifeln die Tierschützer, und verweisen auf verschiedene Vorfälle in der Vergangenheit, bei denen das Ehepaar wegen Vernachlässigung der Tiere aufgefallen war. Deshalb bestehen die Demonstranten darauf, gegen den Mann ein Tierhalteverbot auszusprechen. Gegen die Frau wurde schon vor einigen Jahren im Landkreis Northeim ein solches Verbot verhängt. Die „Arche 2000“-Vertreter gehen noch weiter, sehen durch die Vernachlässigung der Tiere in Bevern sogar einen Straftatbestand erfüllt, um den sich der Staatsanwalt zu kümmern habe.

Eine Einigung zwischen Behörde und den Arche-Vertretern wurde in dem Gespräch nicht erzielt. Zum Schluss unterbreitete Rainer Becker noch einen Kompromiss-Vorschlag, der von „Arche 2000“ akzeptiert wurde: Eine unabhängige dritte Stelle, zum Beispiel die Tierärztliche Hochschule Hannover, solle den Fall nochmals unvoreingenommen überprüfen. Sowohl die Aktenlage wie auch das Material von „Arche 2000“ sollen in die Bewertung einfließen.

Den Demonstranten, die während des Gespräches vor der Kreisverwaltung ausharrten, genügte das nicht. Sie forderten anschließend weiter lautstark ein sofortiges Tierhalteverbot.


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Beitrag von Admin Mi Jun 10, 2015 10:24 pm

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Sonntag, 23. November 2003

Erneut zahlreiche Hunde auf Beveraner Hof beschlagnahmt

Bevern (24.11.03). Im Juni und Juli letzten Jahres sorgte der Fall von Verwahrlosung von Hunden, Nagern, Hängebauchschweinen und einem Pony für großes Medienecho (der TAH berichtete). Tierschützer machten mobil, sorgten für Betriebsamkeit bei den zuständigen Behörden, Demonstranten marschierten auf. Am Donnerstag letzter Woche war das damals wegen nicht artgerechter Tierhaltung massiv in die Kritik geratene Ehepaar aus Bevern und sein Gehöft an der Breslauer Straße abermals Ziel von Kreisveterinäramt und Polizei. Diesmal, so teilte die Tierschutzorganisation „Arche 2000“ mit, seien zahlreiche Hunde beschlagnahmt und auf umliegende Tierheime verteilt worden.

Schon seit zwei Wochen, erklärte gestern Thomas Starck, Tierschutzkoordinator von „Arche 2000“, habe seine Organisation aufgrund von Hinweisen das Treiben auf dem Hof observiert und Videos zur Beweissicherung angefertigt. Noch bevor „Ache 2000“ medienwirksam tätig werden konnte, handelte am Donnerstag das offenbar ebenfalls über die aktuellen Zustände informierte Kreisveterinäramt. Mit Behördenhilfe der Polizei sind die Hunde vom Hof geholt worden. Thomas Starck: „Offensichtlich hat die Familie schon seit längerem gegen die erteilte Auflage verstoßen, maximal zwölf Hunde zu halten.“ Auflagen seien nicht eingehalten worden. „Arche 2000“ habe das Halten von mindestens 30 Hunden recherchiert, darunter mindestens sechs Kampfhund-Mischlings-Welpen, höchstens ein halbes Jahr alt. Starck: „Unkastrierte Rüden und Hündinnen liefen durcheinander. Die unkontrollierte Vermehrung wurde durch die Halter rücksichtslos in Kauf genommen, ja sogar bewusst gefördert und hat ein neues erschreckendes Ausmaß angenommen.“

Die Organisation begrüße das Eingreifen des Veterinäramtes. Jedoch seien nicht alle Hunde beschlagnahmt worden. „Spätetestens jetzt sollte der Aufsichtsgbehörde klar sein“, so die Tierschutzorganisation, „dass, so lange kein generelles Tierhalteverbot ausgesprochen und durchgesetzt wird, es kein Ende der krankhaften Tiervermehrung bei der Familie aus Bevern geben wird.“

Von Kreisveterinärin Dr. Rauth und der Polizei Holzminden war gestern zur Sache nichts zu erfahren. Im letzten Jahr lebten auf dem Hof unter anderem 300 Meerschweinchen, 80 Hunde, 42 Hängebauchschweine.


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Beitrag von Admin Mi Jun 10, 2015 10:26 pm

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Montag, 24. November 2003

„Kastrierter Rüde hat Hündin gedeckt“


Bevern (25.11.03). Tierhalterehepaar B. aus Bevern fühlt sich zu Unrecht an den Pranger gestellt, will jetzt seinerseits „die Medien einschalten“ und sich juristisch zur Wehr setzen gegen die behördlich verfügten Auflagen und die jüngste Beschlagnahmeaktion (der TAH berichtete). Auch eine Strafanzeige gegen die Tierschutzorganisation „Arche 2000“ laufe, wie Frau B. gestern gegenüber dem TAH erklärte. Kreisveterinäramt und Polizei transportierten mit Hilfe von Tierheimmitarbeitern am Donnerstag vom Hof in der Breslauer Straße in Bevern insgesamt 27 Mischlingshunde, darunter sieben Welpen, zehn Angorakaninchen, vier Katzen und drei Meerschweinchen ab und verteilten sie auf die Tierheime Holzminden und Hümme.

Noch können die Hunde nicht an Interessenten vermittelt werden

Der Aktion zu Grunde lag ein Durchsuchungsbeschluss der Justiz. Per richterlichem Beschluss hatten sich die bereits im letzten Jahr in die Kritik geratenen Tierhalter an Auflagen zu halten. Eine dieser Auflagen besagt, dass B. höchstens 15 Hunde halten darf. Hinweise aus der Bevölkerung hatten ergeben, dass wieder mehr Tiere auf dem Hof lebten. Wie Amtstierärztin Dr. Susanne Rauth gestern auf Anfrage erklärte, habe die Überprüfung ergeben, dass die Haltungsbedingungen nicht entsprechend gewesen seien. Daraufhin sei die Beschlagnahmung veranlasst worden, seien die Tiere untersucht worden. „Die Hunde sind ausnahmslos in gutem Ernährungszustand“, bestätigte Dr. Rauth. Der größte Teil sei „völlig unauffällig“, einige machten einen ungepflegten Eindruck, andere wiesen Hautkrankheiten auf. Gelassen wurden den Haltern lediglich zwei alte Hunde, denen man einen Aufenthalt im Tierheim nicht mehr zumuten wollte.

Halterin Frau B. verwahrt sich dagegen, ihre Tiere schlecht behandelt zu haben und verlangt über ihren Anwalt eine schriftliche Begründung für das erneute Vorgehen der Behörden. „Bei uns ist noch nie ein Tier verhungert“, sagte sie zum TAH. „Wir haben unsere Tiere auch nicht misshandelt.“ Das wirft ihnen auch niemand vor, eher schon, vor lauter Tierliebe das Maß verloren zu haben, und die Konsequenzen der Haltung all der Tiere nicht mehr unter Kontrolle zu haben. Die große Zahl an Hunden erklärt Frau B. damit, ein bereits kastrierter Rüde habe die Hündin gedeckt, daraus seien die Welpen entstanden. Die Amtstierärztin bestätigt zwar die theoretische Möglichkeit, spricht aber von mehreren geschlechtsreifen Tieren.

Die auf die Heime verteilten Hunde sind vorerst „gesperrt“. Sie können bis zur juristischen Klärung der Sache nicht an Interessenten vermittelt werden.

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http://www.tah.de/119.html?&tx_ttnews[tt_news]=21423&cHash=8877207ffa1b78a878777495d2a3adc4

Archivierte Meldung
Montag, 24. Januar 2005

Falsch verstandene Tierliebe endet vor Gericht


Holzminden/Bevern (25.01.05). „Sind Sie tierlieb?” Mit einem deutlichen „Ja” beantwortete der Angeklagte die Frage des Richters beim Amtsgericht Holzminden. Und es klang glaubwürdig, als er gemeinsam mit seiner Ehefrau vor dem Amtsgericht bestätigte, dass ihm das Wohl der Tiere sehr am Herzen liege. Trotzdem musste sich gestern der 53-Jährige wegen „Misshandlung von Wirbeltieren” nach dem Tierschutzgesetz in drei Fällen verantworten. Und er gab zu: „Mir ist die Situation damals über den Kopf gewachsen”.

Rund 300 verwahrloste Meerschweinchen und einige andere Tiere wurden auf dem Hof in Bevern gefunden.

Laut Anklage hatte das Ehepaar B. im Sommer 2002 auf einem Hof in Bevern mehr als 40 Hunde und 300 Meerschweinchen auf engstem Raum gehalten. Wegen unzureichender Hygiene verbreiteten sich Hautkrankheiten, die Tiere litten unter Ekzemen, Juckreiz und Haarlosigkeit. Der Fall war damals öffentlich geworden, als die Tierschutzorganisation „Arche 2000” das Gehöft in Bevern „gestürmt” hatte. Auch der TAH hatte darüber berichtet.

Ein weiterer Punkt der Anklage in dem Strafprozess: Bei einer neuerlichen Durchsuchung im November 2003 hatte das Veterinäramt 18 Hunde in Küche und Wohnzimmer auf nur 20 Quadratmetern Fläche entdeckt, im Schlafzimmer weitere drei Hunde mit sieben Welpen. Dazu noch mehrere Katzen und zehn Kaninchen, die alle in der Wohnung des angeklagten Ehepaares lebten. „Kot und Urin waren in der Wohnung verteilt, die Tiere lebten zum Teil in offenen Wäscheregalen”, hieß es in der Anklageschrift.

Vorwürfe, die der Angeklagte B. in der Hauptverhandlung zugab. „Hier handelt es sich nicht um den klassischen Tierquäler”, hält ihm die Staatsanwaltschaft außerdem zu Gute, „im Gegenteil: Es herrscht eine zu enge Bindung zu den Tieren”.

Das Veterinäramt kam schon seit 1999 ständig zur Kontrolle, doch die Auflagen der Behörden wurden nur teilweise befolgt. Mittlerweile hat sich das Paar Auch von vielen Hunden, Katzen und Kaninchen getrennt.

Aber ganz ohne Tiere geht es offenbar nicht: Inzwischen nach Heinade umgezogen, hält das arbeitslose Ehepaar auf einem gemieteten Hof noch zehn Pferde, zwei Ziegen, zwei Hängebauchschweine, drei Hunde, vier Frettchen und drei Vögel. Das Veterinäramt hat aber schon strenge Einschränkungen erlassen: Neue Tierarten dürfen nicht hinzukommen, gezüchtet werden darf (mit Ausnahme der Pferde) auch nicht, und die erlaubte Anzahl aller Tiere ist genau geregelt. „Der Landkreis hat sich schon viel Mühe mit Ihnen gegeben”, schärfte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten ein, „es hätte auch die Variante gegeben, alle Tiere in einem Lkw wegzuschaffen.”

Mit dem Urteil lehnt sich das Holzmindener Gericht an die bereits bestehenden Auflagen an: Der Angeklagte B. bekommt ein Tierhalteverbot für die nächsten drei Jahre, die Ausnahmegenehmigungen für die bereits vorhandenen Tiere gelten allerdings weiter. Außerdem erhält der 53-Jährige eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, zusätzlich 200 soziale Arbeitsstunden. Die Anklage gegen seine Frau ließ das Gericht fallen, sie hat bereits ein Tierhalteverbot aus früheren Fällen im Landkreis Northeim.

Die Arbeitsstunden würde B. am liebsten im Tierheim Holzminden ableisten, wo auch viele seiner ehemaligen Hunde untergebracht sind. Viel Hoffnung machte Richter Kühn dem Angeklagten aber nicht. Und auf einen weiteren Wunsch des Ehepaares ging der Vorsitzende Richter nur zaghaft ein: Zwei ihrer ehemalige Hunde, die im Tierheim untergebracht sind und als „nicht vermittelbar” gelten, möchte das Ehepaar gerne zurück haben. Zwar ist das Gericht nicht grundsätzlich dagegen, aber die endgültige Entscheidung soll die Veterinärbehörde nach eingehender Prüfung treffen.

„Ob diese Kompromisse richtig sind, kann man nur hoffen”, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. „Wir haben noch einmal viel Vertrauen in sie gesetzt.” Und der Angeklagte könne „die Uhr danach stellen”, wann das Veterinäramt zur nächsten Kontrolle klingeln würde. „Hoffen wir, dass es dann nichts zu bemängeln gibt.”


Zuletzt von Admin am Mi Jun 24, 2015 9:53 am bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Mi Jun 10, 2015 10:30 pm

8. April 2008

Eigentlich haben Tiere im Fernsehen hohes Kuschelpotential. RTL hat allerdings gerade großen Säuger-Ärger. Schuld ist Dschungelkönig Ross Antony, der eine hohe Spende für Tiere schneller versprach, als er Känguru-Hintern schlucken konnte. Nun stellt sich RTL quer und düpiert gleich drei Tierheime. Von Jörg Isert
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Der Ross und die Tiere:

Dschungelkönig Ross Antony versprach eine großzügige Spende

© Jörg Carstensen/DPA

Manchmal kann ein kleiner Buchstabe einen großen Unterschied machen. Ein "s" zum Beispiel. "Animals Hope" ist ein Gnadenhof in Wehrbleck in Norddeutschland. An dem Verein hängt ein weiterer Gnadenhof in Wahmbeck namens Momo, den es seit zwei Jahren gibt. Auf den Höfen kommen Tiere unter, die sonst nirgends mehr eine Bleibe finden. Alte und kranke Pferde, Ziegen, Hängebauchschweine, Katzen. Und verstärkt Kampfhunde, die von Privatpersonen abgegeben werden, weil sie nach Gesetzeslage als "gefährlich" gelten. Ansonsten würden sie eingeschläfert werden. Zusammengefasst: Bei Animals Hope und Momo gibt es rund 200 Tiere mit jeder Menge echter Probleme.

Dennoch, grundsätzlich haben Gnadenhöfe enorm hohes Kitschpotential. Nicht ganz "Knut"-Kaliber, aber sie sind immer noch super. Und so drehte Super RTL vergangenen Herbst drei Tage lang auf dem Hof von Animals Hope. Danach verschwand das Fernsehen wieder aus der Welt der alten und kranken Tiere. Bis zum 3. März dieses Jahres: Da ging auf dem Konto der Gnadenhöfe eine Spende ein, von RTL. In der Betreffzeile, sagt Barbara Bennefeld, Chefin von Momo und Animals Hope, stand nur "Ich bin ein Star: Spende 8.000 Euro". Sie freute sich darüber und investierte das Geld in Tierfutter und Arztrechnungen.

Ihr ist das Lachen vergangen: Gnadenhof Chefin Barbara Bennefeld© Gnadenhof Momo
Rückbuchung wegen "s"-Fehler

Vergangene Woche nahm die schöne Geschichte eine böse Wendung. RTL versuchte, die 8.000 Euro zurück zu buchen. Ansonsten: Kein Anruf bei "Animals Hope", nichts. Als die Rückbuchung nicht ging, gab es einen Anruf beim Gnadenhof, RTL wolle die Spende zurück, die Buchung wäre nur wegen eines Fehlers zu Stande gekommen. Der Empfänger sollte ein Gnadenhof in Süddeutschland sein. Noch ein Gnadenhof. Noch mehr kranke und alte Tiere. Aber - der kleine, aber feine Unterschied: ein "s" weniger, Animal Hope.

Spätestens hier wird es recht unübersichtlich. Ross Antony behauptete nach der Show, dass er 30.000 Euro an Animal Hope, den Hof ohne s, spenden werde. Denn: "Da werden ausgesetzte und alte Tiere gepflegt, vom Waschbären bis zum Schwein." Waschbären, Schweine, alt, ausgesetzt - da vergab man dem Dschungelkönig sogar den verspeisten Grashüpfer. Schwerer zu vergeben war, dass zwischen 30.000 Euro und den tatsächlich gespendeten 8.000 Euro ein wesentlicher Unterschied besteht. Ross Antony, stellte sich heraus, hatte den hohen Betrag vorschnell heraus trompetet. Doch die Summe war falsch, dem zahlenden Sender liegen die Tiere um 22.000 Euro weniger am Herzen als dem edlen Spender. Und auch Antony mögen die alten und kranken Tiere noch so lieb sein - nachgezahlt hat der baldige Star einer RTL-Show den Fehlbetrag nicht mehr. Bei Animal Hope gingen am Montag 8.000 Euro und ein paar Zerquetschte ein.
Gnadenhof "zu Unrecht bereichert"?

Damit hat Animal Hope immer noch mehr Glück gehabt als Animals Hope. Dort kam nun Post von RTL: Der Verein habe auf das erlangte Geld keinen Anspruch und sich "insoweit zu Unrecht bereichert. ... Wir haben Sie daher aufzufordern, den Betrag in Höhe von 8.000 Euro bis spätestens 23. April 2008 eingehend unter Angabe des Stichwortes 'Rücküberweisung' auf eines unserer unten genannten Kontos zu überweisen. ... Sollten Sie die vorgenannte gesetzte Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir unverzüglich externe Anwälte einschalten und gerichtliche Schritte einleiten, deren Kosten Sie zu übernehmen haben. Selbstverständlich behalten wir uns darüber hinaus die Geltendmachung weiterer Ansprüche ausdrücklich vor."

Barbara Bennefeld wehrt sich gegen die Rückzahlung. "Unser Anwalt sagt, da es nicht ersichtlich war, dass es ein Irrtum ist und lediglich 'Spende' vermerkt war, müssten wir das Geld nicht zurück zahlen." Denn im Herbst 2007 hatten die norddeutschen Höfe Anfragen an potentielle Spender rausgeschickt, unter anderem an RTL. Sprich: Die Spende machte Sinn. RTL-Sprecher Frank Rendez betont allerdings, dass bei RTL nie eine Spenden-Anfrage von Animals Hope eingegangen sei. Bennefeld dagegen besteht darauf. "Und wir dachten natürlich, dass die Spende auch mit dem Dreh auf dem Hof zusammen hängt", sagt Bennefeld.
Auslaufender Pachtvertrag bedeutet "aus" für Gnadenhof

Doch Super RTL ist nicht gleich RTL. Noch ein kleiner, großer Unterschied. Bennefeld sagt auch: "Wir hätten ein ganz großes Problem, wenn wir dieses Geld zurück zahlen müssten. Dann würden Animals Hope und Momo pleite gehen, mit 200 Tieren. Die stehen dann alle im Nichts." Ist das nicht übertrieben? "Es ist wirklich so krass, weil wir das Geld nicht einmal in Raten zurück zahlen könnten." Man wagt es schon fast nicht mehr anzumerken: Auch in Illingen, bei Animal Hope, könnten bald achtzig Tiere im Nichts stehen. Da läuft der Pachtvertrag Ende des Jahres aus.

Barbara Bennefeld findet nun: "Hier wird auf dem Rücken von wehrlosen Tiere ein Streit ausgetragen, der fast schon absurd zu nennen ist." Gnade gibt es nur auf Gnadenhöfen, RTL aber ist ein Medienunternehmen. Und so hat man bei dem Sender, der 2007 563 Millionen Euro Gewinn machte, ganz andere Sorgen. Die RTL-Anwältin schreibt an Animals Hope: "Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieses Schreiben nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist und keine Pressemitteilung darstellt. Eine Veröffentlichung auch nur in Auszügen dieses Schreibens würde eigenständige rechtliche Schritte nach sich ziehen." Die ganzen alten und kranken Tiere haben dem Sender nun wirklich genügend Ärger bereitet. Die Show ist vorbei.


...................................................................................................................................................................................................................................


13.02.2009


Link anklicken

https://picasaweb.google.com/101127700218843882656/FotosVomEhemaligenGnadenhofInWahmbeckBodenfelde?gsessionid=WhBabcvwTEY4PPi_o8xyoA

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Zuletzt von Admin am Do Jun 11, 2015 7:37 pm bearbeitet; insgesamt 5-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Mi Jun 10, 2015 10:32 pm

Beitrag, erschienen im „Tierschutzforum Roter – Ara“ am 14.11.2010“

Woher wollen Sie wissen ob der Film die Wahrheit aussagt und wer Täter und wer Opfer ist?
Beurteilen Sie das nach dem mies erstellten Filmchen? Sie glauben also alles was der Film aussagt?
Dann können Sie auch Harry Potter als Wahrheit ansehen!
Bedenken Sie mal wer die Tiere in die angebliche Not gebracht hat, diejenigen die sie abgaben, weil sie die Tiere nicht mehr wollten, oder diejenigen die sich der Tiere annahmen.
Meine Frage an Sie wäre:
Wer schützt die Menschen vor den sogenannten Tierschützern (wie z.B. die Arche 2000), oder vor den Unwahrheiten dieser Forenbetreiberin?
Zum allgemeinen Verständnis:
Ich selbst wohne in Höxter, also nur ein paar Kilometer vom damaligen Hof entfernt.
Dieses Überfallkommando der Arche 2000 hab ich sehr wohl mitbekommen, wie auch die Ausstrahlung im Fernsehen. Seitdem kann ich solchen Berichten keinen Glauben mehr schenken!!! Damals war ein speziell auf solch miese Filme geschultes Kamerateam vor Ort, so ein Team kann an jedem x-beliebigen Ort ähnlich miese Filme erstellen, in jedem Tierheim oder Gnadenhof und auch bei jedem Menschen zuhause. In jedem Tierheim werden Sie früh morgens noch reichlich Dreck vorfinden, da man dann mit den Säuberungsarbeiten noch längst nicht fertig ist. Beim Gnadenhof haben damals nur zwei Personen die ganze Arbeit bewältigt, und Frau B*** hatte zu der Zeit ein Gips-Bein, das ist im Film sehr gut zu erkennen.
Hier nur ein paar der vielen Dinge die falsch wiedergegeben wurden:

1. Da werden die Schweine über den Hof gejagt und den Zuschauern vermittelt, sie würden aus Angst vor den angeblichen Kampfhunden davonrennen. FALSCH! Schon zur damaligen Zeit schliefen die Schweine friedlich neben den Hunden und hatten keine Angst vor ihnen. So ist es auch heute noch.
2. Es werden Hunde in einem Verschlag gezeigt, wo Gasflaschen, abgelaufene Lebensmittel usw. stehen. Auch FALSCH, denn dort waren zuvor niemals Hunde drin.
Oder können Sie sich vorstellen, dass dann noch irgendwas von den Lebensmitteln vorhanden gewesen wäre? Übrigens würde mein Hund, wenn er denn an Müll rankäme, auch sofort anfangen drin rumzuwühlen um Joghurt- oder Quarkbecher auszuschlecken, auch wenn er eigentlich satt ist.
3. Es wird von abgemagerten, hungrigen und verängstigten Tieren geredet. Auch FALSCH! Es war immer genügend Futter vor Ort, welches die Tiere natürlich auch bekamen (das ist amtstierärztlich bewiesen). Die Gnadenhofbetreiber haben auf jeden Luxus verzichtet um die Tiere versorgen zu können! Es gab keine hungrigen, abgemagerten oder verängstigten Tiere dort! Verängstigt waren ein paar Tiere wegen der vielen fremden Menschen die den Hof stürmten, wegen des ungewohnten Lärms, wegen der Kameras und den Scheinwerfern usw.
4. Über das Pferd, welches man als abgemagert bezeichnen könnte, wird auch falsch berichtet, sogar die Amtsveterinärin hat sich ja fein aus der Verantwortung gezogen, denn sie war doch zuvor regelmäßig vor Ort. Niemand erwähnt, dass das Pferd schon 44 Jahre alt war, dass es sich in tierärztlicher Behandlung befand, und da es wegen des hohen Alters immer mehr abbaute, war auch schon eine Einschläferung in Erwägung gezogen worden. Und die schönen Pferde auf der saftigen Weide wurden natürlich nicht gezeigt, denn das sah ja leider nicht mies aus.
5. Knochen die auf dem Hof gefunden wurden, deklarierte man als verendete Tiere, dabei waren es gerichtlich nachgewiesen Knochen von Schlachtabfällen!
6. Die Meerschweinchen: Wie würden Sie denn reagieren, wenn man Ihnen einen großen Karton voller Meerschweinchen bringen würde (ca. 35 Stck.), mit der Aussage: Wenn ihr sie nicht nehmt, dann werden sie ersäuft! Die Meerschweinchen kamen schon krank und fast alle tragend zum Hof. Hilfe war so schnell nicht zu finden, denn damals hatten sie noch kein Internet. Heutzutage würde man einfach eine Rundmail losschicken, und es würden sich bestimmt viele Helfer oder Abnehmer finden. Innerhalb ein paar weniger Wochen vervielfachte sich die Anzahl. Doch waren auch die Meerscheinchen mittlerweile in tierärztliche Behandlung, auch das wird im Film nicht erwähnt.
7. Es wird immer von Tierquälern geredet, auch wieder FALSCH! Es liegt sogar schriftlich (vom Amt) vor, dass die Gnadenhofbetreiber keine Tierquäler sind oder waren.
8. Es ist von Kampfhunde-Zucht die Rede, auch FALSCH!!! Die gezeigten Hunde waren beide kastriert und sogar gleichen Geschlechts.
Ich könnte hier noch etliche solcher Punkte nennen, doch bin ich es wirklich leid, das Thema immer und immer wieder durchzukauen, nur weil es so fiese Menschen gibt, die den Gnadenhofbetreibern andauernd Knüppel zwischen die Beine werfen, indem sie auf diesen kriminell erstellten und in keinster Weise der Wahrheit entsprechenden Film hinweisen. Diese fiesen Menschen, die sich dann auch noch Tierschützer nennen, wolle den Gnadenhofbetreibern Schaden zufügen, merken dabei aber gar nicht, dass sie höchstens den Tieren damit schaden könnten.
Doch keine Angst, den Tieren wird es immer gut gehen, mittlerweile haben die Gnadenhofbetreiber (trotz der hinterhältigen Vorgeschichte mit der Arche 2000) tierliebe Menschen hinter sich, die helfend zur Seite stehen. Ich selbst bin nun schon drei Jahre dabei und kann nur bestätigen wie gut sie mit den Tieren umgehen, wie gut die Tiere umsorgt werden usw. Außerdem haben die Gnadenhofbetreiber gelernt NEIN zu sagen, wenn mal wieder irgendein Tier an sie abgeschoben werden soll. Sie achten sehr darauf nur so viele Tiere aufzunehmen, wie sie aus eigener Kraft (und mit Hilfe von anderen) versorgen können, zeitlich, futtermäßig und natürlich auch tierärztlich.
Ich wünsche Ihnen, dass niemals so ein Überfallkommando wie damals über Sie und Ihre Tiere herfällt, und Sie dadurch so geächtet werden!!!


Zuletzt von Admin am Do Jun 11, 2015 10:08 pm bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Mi Jun 10, 2015 10:37 pm

http://www.openpr.de/news/448680/Animals-Hope-freut-sich-ueber-Futterspende-von-Zooma-zookauf.html

16.07.2010 - 12:16 - Vereine & Verbände

Animals Hope freut sich über Futterspende von Zooma/zookauf


Pressemitteilung von: ZOOMA Zoofachmarkt-Beteiligungs GmbH
Hückeswagen / Varrel – „Wir möchten uns recht herzlich für die schnelle und tolle Hilfe bedanken“, freute sich Barbara Bennefeld vom Verein „Animals Hope“ e. V. über eine Futterspende der Zooma/zookauf-Heimtierkooperation. Die Unternehmensgruppe stellte dem Verein mit angeschlossenem Gnadenhof eine Palette Trockenfutter unterschiedlicher Hersteller im Wert von rund 480 Euro zur Verfügung.

„Trockenfutter brauchen wir besonders dringend“, so Barbara Bennefeld. „Der Bedarf ist groß. Viele unserer Hunde vertragen es am besten, doch nur selten erhalten wir solche Futterspenden.“ Der Verein, im Oktober 2000 gegründet, nimmt sich Tieren an, die in Not geraten sind. Einige der Bewohner, die aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit nur schwer vermittelbar sind, werden hier gepflegt. Andere warten auf neue Besitzer, die sich ihrer annehmen. Ohne staatliche Unterstützung oder Fördergelder betreut Animals Hope eine große Zahl unterschiedlichster Tierarten. Von Hunden und Katzen über Papageien und Kaninchen bis hin zu Chinchillas. Das Engagement der Tierschützer ist von Idealismus geprägt. Umso wichtiger sind neben der finanziellen Unterstützung Sachspenden.

„Für uns ist es eine gute Sache, wenn wir Initiativen wie Animals Hope unterstützen können. Denn sie leisten einen wichtigen Beitrag für einen würdevollen Umgang mit Tieren“, meint Zooma-Geschäftsführer Axel Sperling.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.


Zuletzt von Admin am Do Jun 11, 2015 8:16 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 8:14 am

http://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/hunde-gnadenhof-evakuiert-1001761.html

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Veterinäramt, Polizei und Tierschützer transportieren über 100 Hunde aus Dörrieloh ab

Hunde vom Gnadenhof evakuiert


12.11.2010

Die Tierschützer trugen spezielle Schutzanzüge, als sie gestern über
100 Hunde von einem Hof in Dörrieloh abtransportierten.


Sulingen - DÖRRIELOH (sis) · Hundegebell, die Vierbeiner sprinten über das Grundstück: Nein, kein Idyll. Polizei, Veterinär-amt und Tierschützer waren gestern auf einem Hof in Dörrieloh im Einsatz, um über 100 Hunde aller Altersstufen zu retten.

Die Polizeibeamten mussten zwischenzeitlich leicht eingreifen, den freien Zugang sichern.

Auf dem Hof des Ehepaares B. finden sich zudem über 40 Katzen und 14 Pferde, Ziegen, Hängebauchschweine und Frettchen. Seit zwei Jahren wohnt das Paar auf dem ehemaligen Gehöft, woher die Tiere stammen, ist gestern zweitrangig.

Dr. Anja Eisenack gibt den Helfern die Anweisung, alle Hunde abzutransportieren, das Verwaltungsgericht habe „grünes Licht“ dafür gegeben. Die Leiterin des Veterinäramtes hat nach einer ersten Begehung des Hofes entschieden, alle Hunde abzutransportieren, da auf dem gesamten Gelände keine trockene Liegefläche für die Tiere existiert. Helfer berichten, dass überall, auch im Haus, Kot liegt, der Gestank sei unerträglich, überall würden Hunde herumlaufen, nicht nur auf den von der Straße her einsehbaren Flächen – kurz: eine Untersuchung der Tiere vor Ort ist nicht möglich. Mitglieder des Tierschutzvereins Sulingen transportieren die ersten Hunde in speziellen Hundeanhängern ab. Welpen darunter, blinde Hunde. Neben allerlei Mischlingen sollen auch als Kampfhunde eingestufte Rassen dabei sein.

Währenddessen telefoniert Frau B. mit einem Anwalt, kurzzeitig will das Ehepaar die Tierschützer am Betreten des öffentlich als „Gnadenhof“ bezeichneten Areals und am Abtransport der Tiere hindern, doch die Polizeibeamten können die Situation klären. Die Tierschützer können mit dem Transport fortfahren, im vom Tierschutzverein bestellten Lkw, in dem spezielle Hundekäfigen vorhanden sind. Ziel: das Tierheim in Lindern, in dem die Vierbeiner zunächst untersucht werden müssen. Danach werde man die Hunde auf weitere Tierheime verteilen müssen, denn nicht alle können in Lindern bleiben. Erst gegen 17.30 Uhr treffen auch die letzten Hunde in Lindern ein, wo Tierärzte bereit stehen, um die Untersuchungen durchzuführen. Offiziell ist die „vorübergehende Fortnahme“ der Tiere damit nach einigen Stunden beendet. Die Vierbeiner werden „auf Kosten der Besitzer tierschutzgerecht untergebracht“. Weitere Angaben kann Dr. Eisenack nicht machen, mit dem Hinweis auf das „laufende Verfahren“. Und die anderen Tiere? „Da prüfen wir die Verhältnismäßigkeit. Wenn die Tiere versorgt sind, dann können sie hier vor Ort bleiben. Das werden wir engmaschig kontrollieren“, erklärt die Veterinäramtsleiterin. Das gilt auch für die Vorgänge auf dem sogenannten „Gnadenhof“ und den mit ihm möglicherweise verbundenen Organisationen, die derzeit im Zuge der Ermittlungen überprüft werden, um Strukturen eventueller Beteiligungen zu ermitteln.


Zuletzt von Admin am Do Jun 11, 2015 8:24 am bearbeitet; insgesamt 4-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 8:17 am


http://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/hunde-mehr-versorgen-1003805.htmlTierschützer bitten um Unterstützung

85 Hunde mehr zu versorgen


13.11.2010

Sulingen - (sis) · Bis spät in die Nacht wurden am Donnerstag die Hunde, die vom so genannten „Gnadenhof“ in Dörrieloh evakuiert wurden (siehe Sulinger Kreiszeitung vom 11. November), einem kurzen tiermedizinischen Check unterzogen.

Genauere Untersuchungen werden folgen. Nur wenige Hunde konnten an andere Tierheime abgegeben werden, etwa 85 Vierbeiner bleiben im Sulinger Tierheim, zwei Tiere in schlechtem Zustand nahm eine Tierärztin in ihre Obhut, eine Hündin musste eingeschläfert werden. Durch Zufall sind die Tierschützer auf dem Hof in Dörrieloh auf eine alte Schäferhündin und ihre fünf Welpen (drei Wochen alt) gestoßen, die nun dankbar für einen trockenen Platz im Tierheim Sulingen sind: Sie hatten auf dem Boden gelegen, ohne Unterlage.

Aufgrund der hohen Anzahl an neuen Hunden im Tierheim in Lindern bitten die Tierschützer um Unterstützung: alte Bettwäsche, Hundekörbe, Näpfe, Hundehütten, Zwingeranlagen – all das werde nun in größeren Mengen benötigt, denn die Hunde werden wohl noch länger im Tierheim bleiben müssen. Der Tierschutzverein Sulingen und Umgebung freut sich über die ehrenamtlichen Helfer, die derzeit Tierheimleiterin Marita Görges und ihr Team tatkräftig unterstützen. Die Tiere müssen verpflegt werden, bis seitens des Veterinäramtes Diepholz weitere Anweisungen erfolgen.

Das bedeutet auch, dass die Tiere bis dahin nicht in Pflegefamilien abgegeben werden können. Entsprechende Angebote gab es gestern bereits, alle mussten abgelehnt werden. Laut Dr. Anja Eisenack, Leiterin des Veterinäramtes, können die Hunde erst dann vermittelt werden, wenn festgestellt wird, dass sie gesund sind. Und der Marktwert müsse geschätzt werden, um die Kosten im Blick behalten zu können. In ähnlichen Fällen sei entschieden worden, die Tiere zu verkaufen, wenn die Kosten der Unterbringung den Wert der Tiere übersteige. Derzeit fielen etwa 1 000 Euro pro Tag insgesamt für die evakuierten Hunde an.

Alle anderen Tiere auf dem Hof in Dörrieloh müsse das Ehepaar B. tierärztlich untersuchen und dieses bescheinigen lassen. „Die Ermittlungen gegen das Ehepaar B. laufen“, erklärte Dr. Eisenack auf Anfrage, weitere Auskünfte seien aufgrund des laufenden Verfahrens derzeit nicht möglich.


Zuletzt von Admin am Do Jun 11, 2015 1:19 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 1:17 pm

http://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/hunde-sofort-vermittelbar-1030379.html

[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]

Freigabe für evakuierte Tiere erteilt

Hunde ab sofort vermittelbar


02.12.2010
Schäferhund-Mischling „Josie“ und ihre fünf Welpen werden noch mindestens drei Wochen zusammenbleiben, bevor die Jungen vermittelt werden können.
+
Schäferhund-Mischling „Josie“ und ihre fünf Welpen werden noch mindestens drei Wochen zusammenbleiben, bevor die Jungen vermittelt werden können.

Sulingen - (sis) · Eines vorweg: Als Weihnachtsgeschenk eignet sich kein Tier. Die von einem Hof in Dörrieloh evakuierten Hunde sind ab sofort zur Vermittlung freigegeben, wie Amtstierärztin Dr. Anja Eisenack gestern auf Anfrage mitteilte.

Allerdings sind nicht alle Hunde im Sulinger Tierheim untergebracht. Nach der ersten Überprüfung wurden sie schnell verteilt auf sieben Tierheime, die den Sulinger Tierschützern und Dr. Eisenack persönlich bekannt sind. Knapp 40 sind noch in Sulingen, werden in verschiedenen Gruppen bzw. Einzelzwingern gehalten, denn auch scheue Hunde sind darunter, verhaltensgestörte, so genannte „Listenhunde“ (etwa ein Boerboel, ein südafrikanischer Mastiff) –  und trächtige Hündinnen. Bei zweien ist das deutlich zu sehen, Tierheim-Leiterin Marita Görges und ihr Team rechnen jeden Tag mit der Geburt der Welpen. Hündin Josie, in Dörrieloh zufällig von der stellvertretenden Tierschutzvereinsvorsitzenden Cornelia Döring gefunden, muss ihre fünf Welpen nicht mehr auf kaltem Betonboden ohne wärmende Decken versorgen, sondern hat es warm und kuschelig. „Dass wir die Welpen durchbekommen haben, macht uns sehr stolz“, erklärt Görges. Josie und ihre Welpen waren fast apathisch, als man sie rettete. Alle Hunde haben sich in den zurückliegenden zwei Wochen gemausert, tollen teils lebhaft verspielt über das Gelände, andere wiederum bekommen besondere Zuwendung. Die Felle glänzen wieder, neugierig wird jeder Besucher beschnuppert. Auch den extremen Wurmbefall, unter dem die Tiere litten, haben die Sulinger Tierschützer in den Griff bekommen. Die tierärztliche Behandlung kostet: Dankbar ist das Tierheim-Team für die Unterstützung vieler Spender sowie den ehrenamtlichen Helfern, die in dieser Notzeit bei der Pflege der Tiere unterstützen. Allein die tägliche Reinigung der Unterkünfte braucht ihre Zeit. Mittlerweile sind alle Hunde vorschriftsmäßig gechipt, einige Hündinnen müssen noch per Ultraschall untersucht werden, ob auch sie trächtig sind. Doch wenn Görges und ihr Team einen Hund zur Vermittlung freigeben, ist das Tier auch vermittelbar. Interessenten und das neue Heim werden genau geprüft, dann erst werden die Verträge ausgefertigt und die Adresse dem Veterinäramt weitergeleitet.

Derweil befindet man sich in Sachen Familie B. „mitten im Verfahren zum Hundehaltungs- und Betreuungsverbot vor dem Verwaltungsgericht Hannover“, erklärte Dr. Anja Eisenack. Das Verfahren ist papierreich, gespickt mit Klagen und Gegenklagen. Ob die Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zugelassen wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Auflagen wurden erteilt, sollten sie nicht eingehalten werden, erfolge der nächste Schritt im Verfahren.


Zuletzt von Admin am Do Jun 11, 2015 1:23 pm bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 1:21 pm

14.12.2010
http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=92726&_psmand=126

Haltung von mehr als 100 Hunden unter tierschutzwidrigen Bedingungen


11. Kammer des Gerichts weist vier Eilanträge einer Hundehalterin aus Varrel (Landkreis Diepholz) ab.


Die Antragstellerin bewohnt einen Resthof in einem Ortsteil von Varrel und hielt dort neben zahlreichen Tieren (Katzen, Hängebauchschweinen, Pferden und Ziegen) mehr als 100 Hunde (bekannt als "Gnadenhof Momo").

Nach einer tierschutzrechtlichen Kontrolle hatte der Landkreis Diepholz der Antragstellerin zunächst verboten, weitere Hunde bei sich aufzunehmen und die sofortige Reinigung von Räumen im Innen- und Außenbereich sowie den Hof des Anwesens zu reinigen. Bei einer weiteren Kontrolle stellte der Landkreis eine Steigerung der Hundezahl auf 32 bei weiterhin für tierschutzwidrig gehaltenen Verhältnissen fest. Er gab der Tierhalterin daraufhin auf, den Hundebestand bis auf maximal 10 Hunde zu reduzieren, für diese Hunde ein Bestandsbuch zu führen und zwei gesondert genannte Tiere zu deren Schutz gesondert zu halten. Weiter verbot er der Antragstellerin die Zucht von Hunden und die Aufnahme weiterer Hunde, auch wenn sich deren Zahl auf unter 10 reduziert haben sollte. Wegen der Vielzahl der vorgefundenen Hunde und der Äußerung der Antragstellerin, die Hunde für den Verein "Animals Hope", zu halten untersagte der Landkreis der Antragstellerin in einer weiteren Verfügung, die Hunde für andere in einem Tierheim zu halten. Bei einer weiteren Kontrolle fand der Landkreis nun 103 Hunde vor. Die Haltungsbedingungen hatten sich nicht verbessert. Der Landkreis nahm der Antragstellerin daraufhin bis auf 6 alle weiteren Hunde weg. Sie wurden auf Tierheime und Pflegestellen verteilt, ein Hund musste eingeschläfert werden.

Die Antragstellerin wendet sich mit Klagen und Eilanträgen gegen alle vier Verfügungen. Zur Begründung führt sie an, sie unterhalte einen Gnadenhof für alte und schwache Tiere, die nicht weitervermittelt werden könnten. Die Haltungsbedingungen seien nicht zu beanstanden.

Die Kammer lehnte die vier Eilanträge ab.

Nach den durch Photodokumentationen festgestellten Haltungsbedingungen - ein verdreckter, überfüllter Raum im Haus, dunkle verschmutzte Zwinger im Stall ohne Trinkwasser, eine Hündin mit Welpen in einem lichtlosen Raum ohne geeignete Liegeflächen, verkotete Freiflächen mit gefährlichem Sperrmüll und nur einer nutzbaren Hundehütte - zeigten nach Auffassung der Kammer, dass der Landkreis die angefochtenen Anordnungen zu Recht getroffen habe. Die vorgefundenen Verhältnisse ließen die Haltung von mehr als den der Antragstellerin belassenen sechs Hunden nicht zu. Auch die Haltung dieser Tiere setze voraus, dass die Antragstellerin bereit und in der Lage sei, der ersten Verfügung nachzukommen und die Räume und Freiflächen so zu reinigen und in einem Zustand zu halten, der eine den Bedürfnissen der Tiere entsprechende Unterbringung gewährleiste.

Gegen die Entscheidungen ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 11 B 2353/10; 11 B 2416/10; 11 B 2453/10 und 11 B 5477/10


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Chronologie Empty Re: Chronologie

Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 1:48 pm

http://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/tierheim-lindern-sucht-paten-aktuell-fast-welpen-1047584.html

[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]


Tierheim Lindern sucht Paten für aktuell fast 20 Welpen

15.12.2010

Sulingen - (sis) · Während die Welpen der versierten Hundemama „Josie“ die Mitarbeiter des Tierheimes in Lindern eigentlich schon genug auf Trab halten, haben drei andere Hündinnen von dem Hof der Familie B. in Dörrieloh ihre Jungen „Schlag auf Schlag“ bekommen.

Erst knapp ein Jahr alt, hatten zwei der Hündinnen ihre erste Läufigkeit – und wurden durch die in Dörrieloh herrschenden Zustände, alle Hunde liefen ungetrennt umher, gedeckt. Ein Vorkommnis, dass gestandenen Tierschützern die Tränen in die Augen treibt, denn das sei mit einer „Schwangerschaft eines Kindes“ vergleichbar. Während die eine Hündin eher souverän mit der Geburt von sechs Welpen umgeht, bedeutet die Mutterschaft für die andere eine erhebliche Belastung, zudem sind drei ihrer neun Welpen bereits verstorben. Unterstützung erhalten beide durch die Mitarbeiter, die nun fast rund um die Uhr nach den Tieren schauen. Für eine Überraschung sorgte eine zierliche Schäferhundmischlings-Hündin, bei der nichts auf eine Trächtigkeit hindeutete. Doch auch sie gebar nun vier Welpen.

Tierheimleiterin Marita Görges freut sich zwar einerseits, dass es den tragenden Hündinnen und ihrem Nachwuchs so gut geht, doch andererseits tollen noch weitere der evakuierten Hunde auf dem Gelände herum, fordern ihr Recht. „Deshalb suchen wir für die Welpen Paten. Gerne können Spenden abgegeben werden, immer gebraucht werden Laken und Bettwäsche. Kauknochen für die Hunde sind auch ein schönes Geschenk“, erklärt Görges und steht für Informationen unter Tel. 0  42 71 / 65 69 zur Verfügung. Die Paten dürfen gerne auch zu Besuch kommen.

Da weitere Untersuchungen, Impfungen und Behandlungen für die Tiere anstehen, werden auch gerne Spenden angenommen, um die Kosten der tierärztlichen Behandlungen auffangen zu können, die nicht durch den Landkreis übernommen werden (Kontonummer: 130 530 892, Bankleitzahl: 256 513 25, KSK Sulingen, Kennwort: Tiere in Not“).


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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 1:49 pm

15.12.2010
http://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/landkreis-handelte-korrekt-1047647.html

Landkreis handelte korrekt


Sulingen - DÖRRIEL. / HANNOVER (sis) · Familie B. aus Dörrieloh, von deren Hof über 100 Hunde evakuiert worden waren, ist mit den Klagen gegen die Anordnungen des Landkreises Diepholz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Hannover wies gestern vier Eilanträge der Familie B. ab.

Der Landkreis Diepholz hatte Barbara B. zunächst verboten, weitere Hunde bei sich aufzunehmen, hatte die sofortige Reinigung der Räume im Innen- und Außenbereich sowie des Hofes angeordnet. Doch bei einer weiteren Kontrolle waren nicht weniger Hunde auf dem Hof, sondern sogar noch 32 zusätzliche, bei weiterhin für tierschutzwidrig gehaltenen Verhältnissen. Daraufhin hatte der Landkreis angeordnet, dass nur noch maximal zehn Tiere auf dem Hof gehalten werden dürften, für diese Tiere ein Bestandsbuch zu führen sei. Zwei gesondert genannte Tiere seien zudem gesondert zu halten – zu deren Schutz.

Außerdem verbot der Landkreis Barbara B. die Zucht von Hunden und die Aufnahme weiterer Hunde – auch wenn sich deren Zahl unter zehn befände.

Wegen der „Vielzahl der Hunde“ und weil Barbara B. angab, die Hunde für den Wehrblecker Verein „Animals Hope“ zu halten, untersagte der Landkreis Frau B. in einer weiteren Verfügung, die Hunde für andere in einem Tierheim zu halten.

Das war die Vorgeschichte, als es am 11. November zum Ortstermin kam, bei dem der Landkreis dann, wie berichtet, 103 Hunde vorfand, die unter katastrophalen Bedingungen gehalten wurden. Der Landkreis ließ bis auf sechs Hunde alle anderen abtransportieren und auf verschiedene Tierheime verteilen, ein Hund musste eingeschläfert werden. Barbara B. hatte nun vor dem Verwaltungsgericht Hannover ihrerseits Klagen und Eilanträge eingereicht. Mit der Begründung, sie unterhalte einen „Gnadenhof für alte und schwache Tiere, die nicht weitervermittelt werden könnten. Die Haltungsbedingungen seien nicht zu beanstanden.“

Sind sie: Laut Verwaltungsgericht zeigen Fotos einen verdreckten, überfüllten Raum im Haus, dunkle, verschmutzte Zwinger im Stall ohne Trinkwasser, eine Hündin mit Welpen in einem lichtlosen Raum ohne geeignete Liegeflächen, verkotete Freiflächen mit gefährlichem Sperrmüll und nur eine nutzbare Hundehütte. Kurz: Beweise dafür, dass, laut Verwaltungsgericht Hannover, der Landkreis Diepholz seine Anordnungen zu Recht getroffen habe. Auch aus Hannover kommt das klare Signal, dass für die auf dem Hof belassenen sechs Hunde bessere Bedingungen geschaffen werden müssen: Räume und Freiflächen seien so zu reinigen und in einem Zustand zu halten, dass eine den Bedürfnissen der Tiere entsprechende Unterbringung gewährleistet sei.

Gegen die Entscheidungen kann Barbara B. binnen der nächsten zwei Wochen Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg einreichen.

Nicht betroffen sind die weiterhin anhängenden Klagen. Laut Pressesprecher Ingo Behrens sind die Eilanträge unabhängig davon zu betrachten. Sollten sich die Bedingungen allerdings nicht gravierend ändern, sei mit einer anders lautenden Entscheidung bei den Klagen seitens des Gerichts aber nicht zu rechnen.
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 1:53 pm

http://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/dank-alle-helfer-spender-1078919.html

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Bevölkerung zeigt Herz für Tiere

Dank an alle Helfer und Spender


13.01.11

Sulingen - (sis) · 20 Hunde vermittelt, noch 25 im Tierheim und einer Tierpension in der Region, dazu 16 Welpen: bisherige Bilanz des Tierschutzvereins Sulingen nach der Rettungsaktion von Hunden von einem Hof in Dörrieloh.

„Für die großartige Unterstützung aus der Bevölkerung möchten wir Danke sagen“, heißt es seitens der Sulinger Tierschützer.
Anika Tepfer mit einem Welpen, der ein Zuhause sucht (gr. Foto). Kleinesen noch jungen vier Welpen.Fotos: sis

Das Schicksal der Hunde berührte die Menschen. Sie spendeten ausrangierte Bettwäsche und Handtücher, deponierten viel Hundefutter in den Sammelboxen der Supermärkte (Trockenfutter wäre prima), überwiesen Geld, das benötigt wird für Behandlungen – vor allem aber meldeten sich viele Freiwillige, die dem Team um Tierheimleiterin Marita Görges bei der täglichen Arbeit halfen: „Sonst hätten wir das gar nicht schaffen können“, freut sich Görges. Auch Paten haben sich erfreulich zahlreich gemeldet. Von den über 100 evakuierten Hunden waren gut die Hälfte in bekannte und verlässliche Tierheime gebracht worden. Die Interessenten für einen Hund aus dem Tierheim Sulingen wurden übergenau unter die Lupe genommen: „Alle neuen Halter wurden dem Veterinäramt gemeldet und werden weiterhin von uns überprüft“, erklärt Marita Görges. Was die Tierschützer besonders freut: „Alle Hunde sind auf dem Weg der Besserung, auch die scheuen fassen langsam Vertrauen zum Menschen. Den Umgang mit uns Zweibeinern waren die meisten nicht gewöhnt“, sagt Marita Görges.

Wie zur Bestätigung springt „Bailey“ in ein Körbchen, das auf dem kleinen Schrank steht, will gestreichelt werden. Kopf und Körper sind stark vernarbt, Kennzeichen von vergangenen bissigen Kämpfen. Gerade wurde sie kastriert – bei der nächsten Läufigkeit wäre die sogenannte Kampfhündin wohl gedeckt worden, vermutet Görges. Und die Welpen wären ähnlich schwer vermittelbar gewesen, wie es Kampfhunde im Allgemeinen sind. Für sie gibt es spezielle Tierheime, mit speziell ausgebildetem Personal. In ein solches Heim will man die beiden ebenfalls evakuierten Kampfhunde vermitteln, die derzeit in einem Einzelgehege in Lindern gehalten werden. Jeder vermittelte Hund aus dem Tierheim macht derweil Platz, um einen Vierbeiner aus der Tierpension nach Lindern zurückzuholen, um weitere Kosten zu sparen. Der Mehraufwand durch die Rettungsaktion schlägt sich vor allem in zahllosen Überstunden der Helfer nieder. Das Team verstärkt haben seit Dezember Kerstin Lenz, Christine Nordenholz, Gertrud Albert und Brigitte Willing. Görges lobt deren Einsatz: „Die sind neu, haben sich aber bestens ins Team integriert, helfen, wo sie können.“ Die Unterstützung wird dringend gebraucht, denn: Der „alltägliche“ Tierschutz geht weiter. Gerade wurden ein Welpe eingeliefert („falsches Weihnachtsgeschenk“) und eine sieben Monate alte Rottweilerhündin, die angekettet im Schnee gehalten wurde.

Außerdem muss der Außenzaun erneuert, weitere Ausläufe im Außengehege gebaut, die Hündinnen kastriert werden. Handwerker haben kostenlose Hilfe zugesagt, die Helfer sind motiviert, die Tierärztin ist informiert – und die Spenden helfen, die finanzielle Mehrbelastung zu tragen.

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vom 13.02.2011, Die Harke

https://www.dieharke.de/content/artikel.php?a=17194&p=2

» LOKALNACHRICHTEN
Sicherstellung gerechtfertigt?

Gnadenhof-Betreiberin erhebt Vorwürfe gegen das Veterinäramt

Dörrieloh. Am 11. November vergangenen Jahres transportierten Mitarbeiter des Veterinäramtes, die Polizei und Tierschützer rund 100 Hunde von dem Gnadenhof des Ehepaares Bennefeld in Dörrieloh ab. Die „vorüber- gehende Fortnahme“ war erst nach einigen Stunden beendet.
Grund seien die für die Tiere vermeintlich unzumutbaren Zustände der Pflegestelle gewesen. Doch mit dem Abtransport der Hunde, der von der Leiterin des Kreis-Veterinäramtes, Dr. Anja Eisenack, veranlasst wurde, möchte sich Barbara Bennefeld nicht wortlos abfinden. „Die Sicherstellung war nicht gerechtfertigt. Es wurden keine Fristen eingehalten. In bin in meinen Grundrechten verletzt worden, indem mir einfach mein Eigentum entzogen worden ist“, erklärt Barbara Bennefeld. Zudem soll es nach dem Eingriff zu einem Einschläfern eines Hundes gekommen sein, der gar nicht hätte eingeschläfert werden müssen. Barbara Bennefeld ist sauer und stellt heraus, dass „die ganze Aktion“ eine „linke Nummer“ gewesen sei. Die Dörrieloherin beklagt, dass der Landkreis trotz des zu dem Zeitpunkt laufenden Mediationsverfahrens von den Ergebnissen einer am 27. Okto- ber stattgefundenen Dursuchung wusste und augenscheinlich daraufhin handelte, obwohl die Ergebnisse aus- schließlich der Staatsanwaltschaft hätten zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die Durchsuchung gründete auf einer Anzeige wegen Verwahrlosung und illegalen Hundehandels.
In dem Mediationsverfahren sollte geklärt werden, ob die Zahl der Hunde zu reduzieren sei und ob die Zu- stände auf dem Hof unzumutbar seien. „Hier ist auf rechtswidrige Weise Material verwertet worden, was gar nicht hätte verwertet werden dürfen. Das kann auch der Oberstaatsanwalt bestätigen“, argumentiert Barbara Bennefeld.
Mehr Hunde als bekannt
Dr. Anja Eisenack führt dazu aus: „Die Information aus der Durchsuchung war nicht Grund für die Fortnahme. Im Rahmen dieser Durchsuchung, die nicht durch unsere Behörde initiiert war, sondern an der lediglich ein Mit- arbeiter meines Amtes auf Anforderung der anderen Stellen Amtshilfe geleistet hat, wurde allerdings ersicht- lich, dass auf dem Gelände wesentlich mehr Hunde waren, als uns bis dahin bekannt war. Da sich alle unsere Maßnahmen bis dahin auf eine Hundezahl von maximal 32 bezogen, haben diese Erkenntnisse dazu geführt, dass wir das laufende Mediationsverfahren in Abstimmung mit dem Verwaltungsgericht ausgesetzt haben und eine weitere, jetzt eigene unangekündigte Kontrolle des Hofes durchgeführt haben. Wir hatten die Befürch- tung, tierschutzwidrige Zustände vorzufinden, dass es so schlimm war, hatten wir nicht erwartet. Im Rahmen dieser Kontrolle wurden also die besagten Zustände und nochmals höhere Hundezahlen vorgefunden, was ein sofortiges Handeln nötig machte.“
Zudem soll die Räumung, so Barbara Bennefeld, unter Vorspielung falscher Tatsachen und einer unvollständi- gen Behördenakte zustande gekommen sein. „Bis zum heutigen Tag hat das Veterinäramt die Behördenakte trotz anwaltlicher Nachfrage nicht vervollständigt. Das Verwaltungsgericht hat es nicht für nötig befunden, mal nachzufragen, wo denn die angeblichen Beweise sind. Bei der Aktion am 11. November hat Dr. Eisenack groß- blumig behauptet, die Aktion hat grünes Licht vom Verwaltungsgericht Hannover, hatte sie aber nicht. Zeit- gleich mit der Sicherstellung hat mein Anwalt mit der Richterin gesprochen, und ich habe eine halbe Stunde später mit ihr gesprochen, die wusste gar nichts von der Sicherstellung“, unterstreicht Barbara Bennefeld. Auf- grund der Erkenntnisse der Durchsuchung wurden vier von der Gnadenhof-Betreiberin gestellten einstweiligen Verfügungen abgelenht.
Dr. Anja Eisenack erklärt hinsichtlich dieser Vorwürfe auf Nachfrage der Harke am Sonntag: „ Die Fortnahme der Hunde erfolgte im Rahmen einer unmittelbaren Maßnahme aus dem Tierschutzgesetz. Einen richterlichen Beschluss bedarf es dazu nicht, da es einen speziellen Paragrafen im Tierschutzgesetz gibt (siehe Kasten oben). Die Staatsanwaltschaft in Verden wurde allerdings zeitgleich informiert und es wäre auch möglich gewe- sen, die Hunde im Rahmen eines strafrechtlichen beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahrens einzuzie- hen, ein entsprechender Beschluss wurde ausgefertigt aber eben nicht benötigt, da das Verwaltungsgericht Hannover, mit dem wir zu Beginn der Maßnahme in Kontakt standen, uns nicht gehindert hat, unsere Maßnah- men durchzuführen. Die einzelnen Schritte sind in der Presseerklärung des Verwaltungsgerichtes recht gut dar- gestellt. Von unserer Seite ist die Wegnahme also, ebenso wie alle vorhergehenden Maßnahmen und Anord- nungen, die wir getroffen haben, selbstverständlich rechtmäßig gewesen.
Die Wegnahme von Tieren ist immer das letzte Mittel, das wir einsetzen, wenn den Tieren sonst nicht zu helfen ist und /oder eine andere Maßnahme zum Abstellen der tierschutzrechtlichen Verstöße nicht möglich ist. Eine solche Wegnahme erfordert immer einen erheblichen personellen Aufwand und kostet den Landkreis und damit jeden Steuerzahler sehr viel Geld.“ Barbara Bennfeld wandte sich an das Oberverwaltungsgericht, legte Be- schwerde ein, das Verfahren läuft noch.
Das Anliegen
Barbara Bennefeld verfolgt eine ganz spezielles Anliegen. „Von Anfang an habe ich gesagt, 100 Hunde sind zu- viel. Ich möchte 20 Hunde wiederhaben, und zwar die, die nicht vermittelbar sind, die keine Chance haben, so genannte Listenhunde, da sind auch ein blinder und ein tauber Hund dabei, und dann würde ich mich bereit er- klären, die anderen Hunde zu Vermittlung frei zu geben.“ Sie gibt weiterhin an, dass die unordentlichen Zu- stände auf dem Hof unter anderem zustande gekommen seien, weil die Hunde am Tage des Abtransports auf einem kleinen Teil des Gartens zusammengepfercht mehrere Stunden ausharren mussten, und es deshalb zu Verwüstungen aufgrund einer Stressituation und zu Verunreinigungen durch Kot gekommen sei.
Barbara Bennefeld stellt heraus, dass zuvor stattgefundene Begehnungen ohne Beanstandungen gewesen sei- en, zudem hätten sich in der Vergangenheit die Anschuldigungen, ein illegales Tierheim sowie einen illegalen Hundehandel zu betreiben, als nicht wahrheitsgemäß herausgestellt. „Wir geben unser letztes Hemd für die

Hinsichtlich des Vorwurfs, dass ein Hund eingeschläfert wurde, der nicht eingeschläfert hätte werden müssen,
betont Dr. Eisenack: „Erst im Tierheim konnte die genaue Anzahl der Hunde ermittelt werden, und erst dort konnten wir uns die Hunde wirklich genauer anschauen. In diesem Rahmen sind zwei Hunde aufgefallen, die sofort stationär in einer tierärztlichen Praxis aufgenommen und intensiv betreut werden mussten. Bei einem dieser Hunde stellte sich in der Narkose heraus, dass seine alten Verletzungen so tief und schwerwiegend wa- ren, dass eine Behandlung nur mit erheblichen Belastungen, Schmerzen und Leiden für das Tier über einen langen Zeitraum hätte erfolgen können. Nach telefonischer Rücksprache habe ich dann gemeinsam mit der be- handelnden Kollegin entschieden, das Tier zu erlösen und nicht mehr aus der Narkose aufwachen zu lassen. Auch das ist unter anderem durch den oben genannten Paragrafen des Tierschutzgesetzes gedeckt, der sagt, dass die Behörde das Tier auf Kosten des Halters unter Vermeidung von Schmerzen töten lassen kann, wenn das Tier nach dem Urteil des beamteten Tierarztes nur unter nicht behebbaren erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden weiterleben kann.“

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Zuletzt von Admin am Mi Jun 24, 2015 7:36 am bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 1:58 pm



Zuletzt von Admin am Do Jun 11, 2015 6:20 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 6:19 pm

21.06.2011
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE110002063&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Tierschutzrechtliche Untersagungsverfügung - tierheimähnliche Einrichtung


Zu den Anforderungen an eine - hier bejahte - tierheimähnliche Einrichtung iSd § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchG in Abgrenzung zu einem sog. Gnadenhof.

OVG Lüneburg 11. Senat, Beschluss vom 21.06.2011, 11 ME 549/10

§ 11 Abs 1 S 1 Nr 2 TierSchG, § 11 Abs 2 Nr 3 TierSchG


Gründe


1

   Die Antragstellerin hält seit etwa November 2008 auf dem Grundstück B. in C. vorwiegend Hunde, aber auch Katzen, Pferde und andere Tiere. Auf dem Grundstück steht ein älteres Wohnhaus mit Nebengebäuden, das von der Antragstellerin und ihrem Ehemann bewohnt wird. Bei einer Überprüfung der - von der Antragstellerin unter der Bezeichnung "E. F. " betriebenen - Tierhaltung durch den bei dem Antragsgegner beschäftigten Veterinärrat Dr. G. am 17. Februar 2010 wurden 23 Hunde sowie 20 Katzen und ein Pferd vorgefunden. Ausweislich des Vermerks vom 31. März 2010 beanstandete Dr. G. insbesondere die nicht artgerechte Unterbringung der Hunde, zum Teil unzureichende hygienische Bedingungen, fehlende Rückzugsmöglichkeiten und Verhaltensstörungen bei vielen Hunden wegen fehlenden Auslaufs und unzureichender Sozialkontakte. Dr. G. ordnete gegenüber der Antragstellerin mündlich an, sämtliche Räumlichkeiten im Innen- und Außenbereich sowie die gepflasterte Hoffläche zu reinigen und keine weiteren Tiere, insbesondere Hunde aufzunehmen.

2

   Am 22. März 2010 fand eine weitere veterinärbehördliche Kontrolle statt, an der neben Dr. G. der Amtstierarzt Dr. H. teilnahm. Dabei wurde festgestellt, dass der Hundebestand von 23 auf 32 gestiegen war. Auf dem Grundstück befanden sich ferner 25 Katzen, 13 Pferde und sechs Ziegen. Zwar hatten sich ausweislich des Vermerks vom 31. März 2010 die hygienischen Zustände gebessert, doch waren die Hunde weiterhin nicht verhaltensgerecht untergebracht (vgl. dazu auch das amtstierärztliche Gutachten des Dr. G. vom 31.03.2010).

3

   Mit sofort vollziehbar erklärtem Bescheid vom 16. April 2010 bestätigte der Antragsgegner die am 17. Februar 2010 mündlich ausgesprochenen Anordnungen (I. a. und b.). Gegen diesen Bescheid hat die Antragstellerin Klage erhoben (11 A 2352/10), über die noch nicht entschieden ist. Ihren zugleich gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. Dezember 2010 (11 B 2353/10) ab. Dagegen hat die Antragstellerin Beschwerde eingelegt (11 ME 548/10).

4

   Mit Schreiben vom 22. März 2010 hatte der Antragsgegner zuvor die Antragstellerin und ihren Ehemann zu seiner Absicht angehört, ihnen das Halten von Tieren für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung mit sofortiger Wirkung zu untersagen, da sie nicht im Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis seien. Daraufhin teilte die Antragstellerin mit Schreiben vom 28. März 2010 mit, dass zu keiner Zeit von ihr oder ihrem Ehemann ein Tierheim oder ein Handel mit Hunden oder Katzen betrieben worden sei. Auf ihrem Grundstück lebten Tiere, die auf Grund ihres Alters, Gesundheitszustandes oder sonstiger Mängel nicht mehr vermittelt werden könnten. Ein Teil der Hunde sei zur Pflege bis zur Vermittlung vom Verein "I. " mit Sitz in J. (Landkreis K.) bei ihnen untergebracht. Die meisten Tiere sollten auf dem Hof ihr Gnadenbrot bekommen. Sie habe bisher eine Erlaubnis nicht beantragt, weil sie keine Tiere vermittele. Vorsorglich beantrage sie aber nunmehr die entsprechende Erlaubnis nach § 11 TierSchG. Mit Bescheid vom 19. April 2010 lehnte der Antragsgegner diesen Antrag vom 26./28. März 2010 ab. Über die dagegen erhobene Klage (11 A 2422/10) ist bisher nicht entschieden worden.

5

   Mit für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid vom 20. April 2010 untersagte der Antragsgegner der Antragstellerin, Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung zu halten (I.) und drohte ihr für den Fall, dass sie zukünftig eine derartige Einrichtung betreiben sollte, die Auflösung des Tierbestandes bzw. die Anordnung der Schließung des Betriebes an (III.). Außerdem setzte er unter V. die Kosten auf insgesamt 152,63 € fest. Dagegen hat die Antragstellerin Beschwerde eingelegt (11 ME 549/10), über die im vorliegenden Verfahren zu entscheiden ist.

6

   Mit für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid vom 23. April 2010 ordnete der Antragsgegner gegenüber der Antragstellerin u.a. an, den Hundebestand bis zum 31. Mai 2010 auf maximal zehn Hunde zu reduzieren, bestimmte Hunde gesondert zu halten und ein Bestandsbuch anzulegen. Ferner wurde der Antragstellerin die Nachzucht untersagt. Auch dagegen hat die Antragstellerin Klage erhoben (11 A 2452/10), über die noch nicht entschieden ist. Den gleichfalls gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. Dezember 2010 ab (11 B 5453/10). Dagegen hat die Antragstellerin Beschwerde eingelegt (11 ME 550/10).

7

   Nachdem die Beteiligten ihre Zustimmung zu einer gerichtlichen Mediation erteilt hatten, ordnete das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 1. Oktober 2010 das Ruhen der bei ihm anhängigen Verfahren an. Die Verfahren wurden aber wieder aufgenommen, weil der Antragsgegner am 9. November 2010 noch vor der ersten Mediationssitzung seine Zustimmung wegen neuer Erkenntnisse bei einem Ortstermin am 27. Oktober 2010 zurücknahm und daraufhin das Mediationsverfahren für beendet erklärt wurde.

8

   Mit für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid vom 19. November 2010 bestätigte der Antragsgegner die bei der weiteren Überprüfung am 11. November 2010 mündlich ausgesprochene Anordnung, dass der Antragstellerin die vorgefundenen 103 Hunde mit Ausnahme von sechs im Einzelnen bezeichnete Hunde fortgenommen und anderweitig untergebracht werden. Mit ebenfalls für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid vom 22. November 2010 ordnete der Antragsgegner die Veräußerung der am 11. November 2010 fortgenommenen Hunde an. Dagegen hat die Antragstellerin Klage erhoben (11 A 5476/10), über die noch nicht entschieden ist. Ihren gleichfalls gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, den sie darauf beschränkt hat, dass ihr die belassenen sechs Hunde verbleiben sowie ihr zwölf weitere Hunde bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung zurückzugeben sind und nicht unentgeltlich oder entgeltlich weitergegeben werden dürfen, lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 ab (11 B 5477/10). Dagegen hat die Antragstellerin Beschwerde eingelegt (11 ME 553/10).

9

   Mit für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid vom 9. Dezember 2010 untersagte der Antragsgegner der Antragstellerin das Halten und Betreuen von Hunden auf Dauer und gab ihr zugleich auf, die zunächst belassenen sechs Hunde bis zum 10. Februar 2011 in eine geeignete Haltung abzugeben und den Verbleib nachzuweisen. Das von der Leitenden Veterinärdirektorin Dr. L. erstattete amtstierärztliche Gutachten vom 25. November 2010 wurde unter III. zum Bestandteil des Bescheides gemacht. Gegen diesen Bescheid hat die Antragstellerin Klage erhoben (11 A 441/11), über die noch nicht entschieden ist.

10

   Bei einer Überprüfung der Tierhaltung der Antragstellerin auf Grund eines amtsgerichtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses vom 10. März 2011 wurden über die belassenen sechs Hunde hinaus 18 weitere Hunde unter völlig unzureichenden Haltungsbedingungen auf dem Grundstück vorgefunden (vgl. dazu den Vermerk von Dr. L. vom 15.03.2011). Die neu vorgefundenen Hunde wurden beschlagnahmt, abtransportiert und anderweitig untergebracht. Dr. L. räumte der Antragstellerin mündlich sechs Wochen Nachfrist ab dem 10. März 2011 ein, um die sechs verbliebenen Hunde anderweitig tierschutzgerecht unterzubringen.

11

   Den Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Bescheid vom 9. Dezember 2010 lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. März 2011 ab (11 B 665/11). Dagegen richtet sich die Beschwerde im Verfahren 11 ME 98/11.

12

   Die im vorliegenden Verfahren gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2010 (11 B 2416/10) eingelegte Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin nur noch gegen Ziff. I. und III. und nicht mehr gegen die Ziff. V. (Kostenfestsetzung) des Bescheides des Antragsgegners vom 20. April 2010 wendet, hat keinen Erfolg. Die gegen diesen Beschluss vorgetragenen Gründe, auf deren Prüfung sich der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO zu beschränken hat, rechtfertigen keine Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung. Das Verwaltungsgericht hat zutreffend entschieden, dass der angefochtene Bescheid in dem noch streitbefangenen Umfang offensichtlich rechtmäßig ist.

13

   Die streitigen Anordnungen finden ihre Rechtsgrundlage in § 11 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchG. Wer Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Mit der Ausübung dieser Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden (Abs. 3 Satz 1). Die zuständige Behörde soll demjenigen die Ausübung der Tätigkeit untersagen, der die Erlaubnis nicht hat (Abs. 3 Satz 2).

14

   Nach dem Akteninhalt spricht weit Überwiegendes dafür, dass die Antragstellerin eine einem Tierheim ähnliche Einrichtung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchG betrieben hat. Tierheimähnliche Einrichtungen sind solche Einrichtungen, bei denen die wesentlichen Merkmale eines Tierheims vorliegen (BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 9.08 -, NVwZ -RR 2009, 102). Eine Einrichtung ist einem Tierheim ähnlich, wenn Sinn und Zweck der durch § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchG begründeten Erlaubnispflicht auch für die Erlaubnisbedürftigkeit der Einrichtung sprechen. Es ist Sinn und Zweck des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchG, im Wege der behördlichen Vorabkontrolle die materiellen Anforderungen (insbesondere nach § 2 TierSchG) unter den besonderen Bedingungen des Tierheims sicherzustellen. Gerade unter den spezifischen Haltungsbedingungen in einem Tierheim, in dem viele Tiere an einem Ort konzentriert gehalten werden, sind Verstöße gegen die materiellen Anforderungen an das Halten von Tieren zu besorgen, denen durch die Erlaubnispflicht begegnet werden soll. Abzugrenzen ist das Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung von der normalen privaten bzw. nicht gewerbsmäßigen Tierhaltung, für die keine Erlaubnispflicht besteht (vgl. dazu BVerwG, a.a.O.). Die Tierhaltung der Antragstellerin geht weit über eine normale private Tierhaltung hinaus, bei der der Gesetzgeber regelmäßig eine ordnungsgemäße Haltung annimmt. Gegen eine nicht erlaubnispflichtige private Hundehaltung spricht bereits die Zahl der auf dem Grundstück der Antragstellerin untergebrachten Tiere. Bei der veterinärbehördlichen Kontrolle am 22. März 2010 wurden auf dem Grundstück der Antragstellerin 32 Hunde, 25 Katzen, 13 Pferde und 6 Ziegen vorgefunden. Diese Zahlen decken sich weitgehend mit den Angaben der Antragstellerin (32 Hunde, 24 Katzen, 14 Pferde und 5 Ziegen) in ihrem Antrag vom 26./28. März 2010. Diese hohe Anzahl bewegt sich nicht mehr im Rahmen des üblichen Umgangs mit Haustieren. Die Einrichtung erfüllt damit ein wesentliches Merkmal eines Tierheims, nämlich viele Tiere unterschiedlicher Arten konzentriert an einem Ort zu halten. Dass die Hunde bis auf vier Tiere, die in zwei Außenzwingern gehalten wurden, in den Räumlichkeiten des Wohnhauses der Antragstellerin untergebracht waren, steht der Annahme einer tierheimähnlichen Einrichtung nicht entgegen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.11.2005 - 82 Ss-OWi 35/05 - 301/05 -, NStZ-RR 2006, 222). Davon zu unterscheiden ist, ob die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. Diese Frage ist erst im Rahmen der Prüfung, ob die Erlaubnis für das Halten von Tieren für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung erteilt werden darf (vgl. § 11 Abs. 2 Nr. 3 TierSchG), zu klären. Die Antragstellerin erfüllt auch die weitere Voraussetzung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchG, Tiere für andere zu halten. Sie hat selbst eingeräumt, dass ein Teil der Hunde vom Verein "I. " auf ihrem Grundstück zur Pflege bis zur Vermittlung untergebracht worden sei. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens hat sie die Anzahl mit 12 präzisiert. Auch Frau M., die 1. Vorsitzende des Vereins "I. " ist, hat am 23. März 2010 schriftlich bestätigt, dass die Antragstellerin "Pflegestelle für den Verein" ist. In einer Pressemitteilung der Firma N. eG vom 16. Juli 2010 (mit der Überschrift "I. freut sich über Futterspende von O., die auch im Internet veröffentlicht worden ist und auf die das Verwaltungsgericht Bezug genommen hat, ist sogar die Rede von "dem Verein mit angeschlossenem Gnadenhof". Damit kann nur der von der Antragstellerin betriebene "E. F. " gemeint sein. In dieser Pressemitteilung wird die Antragstellerin, die damals in dem Verein "I. " als nicht vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied für Sponsoring und Logistik zuständig war, mehrfach zitiert. Auch hieran wird deutlich, dass die Einrichtung der Antragstellerin in enger Verbindung zu dem Tierschutzverein "I. stand. Dies deckt sich mit anderen Erkenntnissen (vgl. etwa den unter www.charitywatch.de im Internet abrufbaren Bericht von Karin Burger v. 15.11.2010).

15

   Demgegenüber kann sich die Antragstellerin nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sie lediglich einen Gnadenhof mit privater Tierhaltung betreibe und auch selbst keine Tiere vermittelt oder mit diesen gehandelt habe. Allerdings trifft es zu, dass es sich bei Gnadenhöfen, die ausschließlich dazu dienen, alten oder kranken Tieren eine Heimat zu geben und deren Tiere dem Gnadenhofbetreiber vor oder bei ihrer Aufnahme übereignet werden, nicht mehr um eine tierheimähnliche Einrichtung handelt (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 9.1.2003 - 4 K 1696/02 - , NuR 2003, 710; Hirt/Maisack/Moritz, TierschG, 2. Aufl., § 11 TierschG Rn. 5). Der Senat geht davon aus, dass die Antragstellerin auch alte, kranke oder aus sonstigen Gründen nicht mehr vermittelbare Tiere auf ihrem Grundstück gehalten hat und diese in ihr Eigentum übergegangen sind. Nach dem Akteninhalt hat sie aber in einem größeren Umfang auch Hunde, die ihr nicht gehörten, vorübergehend aufgenommen und betreut. Dies betrifft nicht nur ihre Tätigkeit als Pflegestelle für den Verein "I. ", sondern sie hat auch sonst Tiere von Dritten für eine gewisse Zeit auf ihrem Grundstück untergebracht, die später wieder abgeholt wurden. Im Übrigen wurde bei den späteren Überprüfungen der Tierhaltung der Antragstellerin festgestellt, dass sie nicht nur alte und kranke Hunde, sondern auch junge und gesunde Hunde bis hin zu Welpen aufgenommen hatte. Bei der Einrichtung der Antragstellerin handelt es sich deshalb nicht nur um einen Gnadenhof, sondern daneben dient sie auch anderen Zwecken. Dass dies für die Annahme einer tierheimähnlichen Einrichtung ausreicht, ist allgemeine Auffassung (vgl. dazu Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 11 Rn. 5 und Lorz/Metzger, TierSchG, 6. Aufl., § 11 Rn. 8, jeweils m.w.N. aus der Rspr.).

16

   Unabhängig hiervon hat der Senat auch erhebliche Zweifel an der Behauptung der Antragstellerin, dass sie selbst keine Hunde vermittelt bzw. verkauft habe. Denn bei der Durchsuchung ihres Grundstücks am 27. Oktober 2010 wurden insgesamt 73 nicht zuzuordnende Hundepässe aus verschiedenen europäischen Staaten und ca. 50 Abgabeverträge für Hunde mit einer sogen. Schutzgebühr vorgefunden. Der Senat hat keine Bedenken, diese Erkenntnisse im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen. Der Antragsgegner hat drei dieser Verträge, die sich in der polizeilichen Ermittlungsakte befinden, in Ablichtung dem Senat vorgelegt. Der älteste Vertrag stammt vom 28. Februar 2009 und betrifft die Abgabe eines im Dezember 2008 geborenen Hundes durch die Familie A. (P. an eine Frau Q. gegen eine Gebühr von 250,-- €. Der zweite Vertrag vom 27. Juni 2009 betrifft die Abgabe einer ca. zwei Jahre alten Hündin an einen Herrn V. ebenfalls gegen eine Gebühr von 250,-- €. In beiden Verträgen wird übereinstimmend darauf hingewiesen, dass der Gnadenhof als Vermittler der Tiere auftritt. Ein Unterschied zu dem älteren Vertrag besteht lediglich darin, dass im Kopf des Vertrages statt "E. " der Verein "I. " angegeben ist. Als Adresse wird aber weiterhin Familie A. in R. genannt. Genauso verhält es sich mit dem dritten Vertrag, der das Datum 20. Oktober 2010 trägt. Dieser betrifft die Abgabe einer ca. 2007 geborenen Hündin an eine Frau S., wobei die Gebühr wiederum 250,-- € beträgt. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass der Gnadenhof als Vermittler des Tieres auftritt. Alle drei Verträge sind von Frau A. für den Gnadenhof unterschrieben. Dass in zwei Fällen im Kopf des Vertrages der Verein "I. " angegeben ist, ändert nichts daran, dass die Antragstellerin als Vermittler der betreffenden Tiere aufgetreten ist. Aus dem Wortlaut beider Verträge geht entgegen der Darstellung der Antragstellerin auch nicht hervor, dass sie diese als Vorstandsmitglied des Vereins "I. " mit Wirkung für diesen abgeschlossen hat. Außerdem war sie nach den von ihr selbst vorgelegten Unterlagen kein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied, sondern ihre Aufgabe war mit Sponsoring und Logistik umschrieben. Der Senat hat nach dem gesamten Akteninhalt den Eindruck, dass die Antragstellerin den Verein lediglich vorgeschoben hat, um ihre eigene Vermittlungstätigkeit zu verschleiern. Maßgeblich ist letztlich, dass die frühere Behauptung der Antragstellerin (etwa im Schreiben vom 28.03.2010 an den Antragsgegner) niemals Tiere vermittelt zu haben, offensichtlich nicht stimmt. In diesem Zusammenhang kann die Antragstellerin auch nicht geltend machen, dass Dr. L. bei der Begehung am 22. Juli 2010 geäußert habe, die Antragstellerin würde keine Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchG benötigen, da sie lediglich einen Gnadenhof mit privater Tierhaltung habe und keine Tiere selbst vermitteln würde. Dies trifft ausweislich des Akteninhalts so nicht zu. Die Vertreter des Antragsgegners haben gegenüber der Antragstellerin durchgängig erklärt, dass sie - wie es der Rechtslage entspricht - die entsprechende Erlaubnis nur dann nicht benötige, wenn sie ausschließlich einen Gnadenhof, d.h. eine private Tierhaltung betreibe mit der Folge, dass nur alte, kranke und nicht vermittelbare Tiere aufgenommen werden dürften. Es findet sich aber an keiner Stelle eine irgendwie geartete behördliche Zusicherung, dass die Einrichtung der Antragstellerin in der bisher betriebenen Form diese Voraussetzungen erfülle. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Vermerk des Antragsgegners über die Besichtigung der Hundehaltung der Antragstellerin am 22. Juli 2010 oder aus schriftlichen Erklärungen des Antragsgegners anlässlich des Mediationsverfahrens.

17

   Da die Antragstellerin nach alledem mit hoher Wahrscheinlichkeit eine tierheimähnliche Einrichtung betrieben hat, ohne dafür im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zu sein, war der Antragsgegner berechtigt, der Antragstellerin diese Tätigkeit zu untersagen. Allerdings handelt es sich bei der Vorschrift des § 11 Abs. 3 Satz 2 TierSchG um eine Sollvorschrift, von der in atypischen Fällen Abweichungen gestattet sind (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 11 Rn. 27). Ein solcher Ausnahmefall wird angenommen, wenn alle Erlaubnisvoraussetzungen offensichtlich erfüllt sind. Dass dies hier nicht der Fall ist, hat das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt (S. 4 BA).

18

   Das Verwaltungsgericht war auch nicht verpflichtet, die Strafakten der gegen die Antragstellerin geführten Ermittlungsverfahren beizuziehen oder die von ihr angebotenen Zeugen zu vernehmen. Sie verkennt, dass die gerichtliche Sachverhaltsaufklärung durch das auf summarische Prüfung angelegte Wesen des Eilverfahrens begrenzt ist (vgl. etwa Finkelnburg/Dombert/Kulpmann, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 914 f). Angesichts der auch aus Sicht des Senats hinreichend klaren Sach- und Rechtslage bedurfte es keiner Beweisaufnahme durch das Verwaltungsgericht, für die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ohnehin grundsätzlich kein Raum ist (vgl. Finkelnburg/Dombert/Kulpmann, a.a.O.). Da das Verwaltungsgericht seine Entscheidung unter Berücksichtigung der Einwände der Antragstellerin auf der Grundlage des Gesamtinhalts der Akten getroffen hat, entbehrt der Vorwurf der Antragstellerin, es habe gegen sie einseitig und teilweise falsch ermittelt, einer tragfähigen Grundlage. Ebenso wenig kann festgestellt werden, dass das Verwaltungsgericht den Anspruch der Antragstellerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs dadurch verletzt hat, dass es die genannte Internetveröffentlichung der Firma N. vom 16. Juli 2010 nicht vorher in das Verfahren eingeführt hat. Dazu war das Verwaltungsgericht nicht verpflichtet, weil es sich bei dieser Veröffentlichung um eine offenkundige Tatsache im Sinne des § 291 ZPO handeln dürfte. Außerdem hat der Senat Zweifel, dass der Antragstellerin diese Veröffentlichung, in der sie selbst zitiert wird, nicht vorher bekannt war. Schließlich wäre ein etwaiger Verfahrensfehler auch im Beschwerdeverfahren geheilt worden. Denn die Antragstellerin selbst hat die entsprechende Pressemitteilung mit Schriftsatz vom 21. Januar 2011 vorgelegt und sich auch dazu geäußert. Schließlich kann sich die Antragstellerin nicht darauf berufen, dass ihr das amtstierärztliche Gutachten von Dr. L. vom 25. November 2010 nicht bekannt gewesen sei. Sie muss sich vorhalten lassen, dass dieses Gutachten Bestandteil des Bescheides des Antragsgegners vom 9. Dezember 2010 ist, gegen den sie Klage erhoben und einen vorläufigen Rechtsschutzantrag gestellt hat. In jenen Verfahren (11 A 411/11 und 11 B 5477/10) wurde sie zunächst von Rechtsanwalt T. (U.) vertreten. Diesem wurde das Gutachten mit dem angefochtenen Bescheid ausweislich der Verwaltungsvorgänge mit einer Ausfertigung für die Antragstellerin auch am 16. Dezember 2010 zugestellt. Diese Kenntnis muss sich die Antragstellerin zurechnen lassen, auch wenn sie im vorliegenden Verfahren durch einen anderen Prozessbevollmächtigten vertreten ist.

19

   Mit den übrigen von der Antragstellerin gemachten Ausführungen musste sich der Senat an dieser Stelle nicht näher auseinandersetzen, weil sie den Streitgegenstand anderer Eilverfahren der Antragstellerin betreffen. Der Senat wird auf diese Einwände - soweit sie entscheidungserheblich sind - in den jeweiligen Beschlüssen eingehen.


Zuletzt von Admin am Do Jun 11, 2015 6:31 pm bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 6:22 pm

http://www.charitywatch.de/index.asp?id=1552


Haus und Wildtierhilfe Lüneburger Heide e. V.

Spendensammlung für Privatperson mit Tierhalteverbot
Wichtige Aufgabe: Katzenschutz



Über viele Jahre hinweg war die 1986 gegründete Haus- und Wildtierhilfe Lüneburger Heide e. V. ein ganz normaler kleiner Tierschutzverein, der seinen Arbeitsschwerpunkt vor allem bei Katzen hatte. Zwar bietet die Vereinsgeschichte hier und dort amüsante Anekdoten, aber Spektakuläres war bisher nicht dabei. Das änderte sich 2011, als der Verein mit seinen beiden Vorsitzenden Pia Kästner und Andreas Popp in einem der größten Tierschutzskandale des letzten Jahres, dem „Gnadenhof“ Momo, für deren Betreiberin Barbara B. öffentlich, mit Buch und Video Partei ergriffen. Inzwischen ist der Verein auch in die juristische Aufarbeitung des „Gnadenhof“-Falls involviert. Überdies sammelt er für diese private, von keiner Behörde genehmigte und einem Hundehaltungs- und Betreuungsverbot unterliegende Einrichtung sogar Spenden.

Nicht-Gnadenhof Momo. Allein in der Zeit von November 2010 bis Juli 2011 führte das für diese Einrichtung zuständige Veterinäramt Landkreis Diepholz drei verschiedene Beschlagnahmungs- und Sicherstellungsaktionen durch. Dabei wurden den Betreibern weit über 100 Hunde weggenommen, außerdem noch vier Katzen und einige Frettchen. Seit Dezember 2010 besteht gegen Barbara B. ein durch die zuständige Behörde ausgesprochenes dauerhaftes Hundehaltungs- und Betreuungsverbot. Das ist keine neue Erfahrung für diese Frau, gegen die die Behörden in den letzten 20 Jahren insgesamt für 17 Jahre ein Tierhaltungsverbot verhängt hatten. In einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 20. Juni 2011 wird der Einrichtung in Dörrieloh auch der Status „Gnadenhof“ abgesprochen. Die verschiedenen juristischen Verfahren sind allerdings noch nicht abgeschlossen.

Verbotene Hundebetreuung. Im November 2010 wurden 97 Hunde vom „Gnadenhof“ Momo beschlagnahmt. Im März 2011 nahm das Veterinäramt Barbara B. weitere 18 Hunde weg. Immer noch aber befanden sich fünf oder sechs Hunde dort. Gut einen Monat nach der zweiten Beschlagnahmung übernahm der Verein Haus- und Wildtierhilfe die verbliebenen Hunde in sein Eigentum, beließ sie aber weiterhin in der Obhut von Barbara B., die schon seit Dezember 2010 einem dauerhaften Hundehaltungs- und Betreuungsverbot unterlag. Im Juli 2011, als es zur dritten behördlichen Wegnahme kam, befanden sich diese Hunde immer noch dort. Die CharityWatch.de-Frage, warum ein Tierschutzverein Hunde monatelang in der Obhut einer Person belässt, welche keine Hunde halten darf, wurde nicht beantwortet.

Öffentliches Eintreten. In einer spektakulären Aktion outete sich vor wenigen Wochen der Verein Haus- und Wildtierhilfe Lüneburger Heide e. V. als Fürsprecher von Barbara B. und die weiterhin als“ Gnadenhof“ Momo bezeichnete Einrichtung. Mitte August stellten Pia Kästner und Andres Popp das Video „Gnadenlos gegen Gnadenhof“ im Internet ein. Auch ein gleichnamiges Buch ist aus dem Schild-Verlag verfügbar. Das Video, in dem sich sowohl Pia Kästner als auch Andreas Popp ausführlich äußern, vertritt die These, alle offiziellen Maßnahmen gegen den Nicht-Gnadenhof seien ein Akt der Behördenwillkür, welche der Betreiberin großes Unrecht zufügen würden. Diese erhält in einem von Michael Vogt, Geschäftsführer des produzierenden Verlages, geführten Interview ausführlich Gelegenheit, sich zu dem „bürokratischen Terror gegen die, die sich den Ärmsten der Armen in der Tierwelt annehmen“ (Zitat aus dem Redaktionstext zum Video) zu äußern.

Spendenaufruf. Doch der Verein belässt es nicht bei diesem medienwirksamen Outing, sondern ruft darüber hinaus zu Spenden für diese private Einrichtung ohne behördliche Genehmigungen, aber mit Hundehaltungsverbot auf. Der Verein begründet seinen Spendenaufruf damit, dass „die vom Landkreis an den Gnadenhof auferlegten Kosten nicht für die Tiere verwendet werden konnten, sondern für zu Unrecht geforderte Verfügungen ausgegeben werden mussten.“ Abgesehen von der inhaltlichen Unverständlichkeit dieser Äußerung, werden die behördlichen Maßnahmen auch hier als „Unrecht“ etikettiert. Die „Geld- und Sachspenden die auf dem Hof gebraucht werden“, werden nachfolgend dann als Basisbedarf spezifiziert, wenn zum Beispiel um Holz- und Kohleöfen, um einen Durchlauferhitzer, um ein Vordach, einen Trecker, eine Innentreppe, Sessel, Bettwäsche, Decken und Handtücher gebeten wird.

Nicht satzungsgemäß. Ein Spendenaufruf für eine Privatperson, die einem behördlichen Hundehaltungs- und Betreuungsverbot unterliegt, gegen die schon in der Vergangenheit für insgesamt 17 Jahre ein Tierhaltungsverbot bestand und gegen die noch eine ganze Reihe von Rechtsverfahren anhängig sind, ist mit einer satzungsgemäßen Verwendung von Spendengeldern nicht in Einklang zu bringen. Schließlich ist in der Satzung dieses Vereins „die Förderung und Pflege des Tierschutzes“ als Zweck und Zielsetzung festgeschrieben. Auch andere Spendenaufrufe dieser Tierschützer irritieren, wenn für „die Versorgung vieler bedürftiger Menschen mit Tierfutter“ gesammelt wird. Denn so fließen Spenden über den Verein an Privatpersonen, deren Bedürftigkeit für den Spender nicht überprüfbar ist.

Keine Antworten. Diese vielen Undurchsichtigkeiten führen zu Fragen an die Verantwortlichen des Vereins. Doch der steht dafür nicht zur Verfügung. Weder legt der Verein Haus- und Wildtierhilfe Lüneburger Heide e. V. seinen Geschäftsbericht noch seine Jahreszahlen offen. Einzelfragen werden auch nicht beantwortet. Zur Begründung bei telefonischer Nachfrage erklärt Pia Kästner, der Verein wolle nicht in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Dieser Hinweis erstaunt besonders angesichts der Tatsache, dass die Verantwortlichen mit dem Video und Buch „Gnadenlos gegen Gnadenhof“ gerade erst die Öffentlichkeit auf spektakuläre Art und Weise gesucht haben.

Verbindung „Wissensmanufaktur“. Und was hat dieser Tierschutzverein mit der „Wissensmanufaktur“ zu tun? Schon im Internet ist die Vereinswebsite ausschließlich über die Homepage des „Institut für Wirtschaftsforschung und Gesellschaftspolitik“ zu erreichen. Die Gesamtleitung der Einrichtung liegt bei Pia Kästner, gleichzeitig erste Vereinsvorsitzende. Als „international bekannter Repräsentant“ der so genannten Wissensmanufaktur firmiert Andreas Popp, darüber hinaus zweiter Vorsitzender des Tierschutzvereins. Im wissenschaftlichen Beirat des politischen Instituts wiederum sitzt Helmut F. Kaplan, der aufgrund seiner provokativen, von Kritikern teilweise als menschenverachtend bewerteten Äußerungen bekannte Tierrechtler.

Unklare Vereinsaktivitäten. Die über die Internetadresse der Wissensmanufaktur erreichbare Vereinswebsite informiert nur plakativ über die Aktivitäten dieser Tierschützer. Dort heißt es etwa: „Alte und kranke Tiere kommen in unsere Auffangstation auf den Gnadenhof“. Welcher Gnadenhof ist damit gemeint? Ist es wieder der Nicht-Gnadenhof Momo, gegen den der Landkreis Diepholz mit bisherigen Kosten von rund 50.000 Euro tätig werden musste? Eine andere Auffangstation dieses Vereins ist nicht bekannt. Und auch im Internet wird keine Adresse genannt. Der Verein stellt auch keine Tiere vor, die vermittelt werden sollen. Im Mitgliedsantrag, der im Internet verfügbar ist, heißt es: „Ich möchte die Tierrechtsarbeit gerne unterstützen“. Die Frage an die Vereinsvorsitzende, ob der Verein nun eher im karitativen Bereich oder eher im politischen Tierschutz (Tierrechtsarbeit) tätig ist, wird nicht beantwortet. Auch die Website-Option „Fördermitglied werden“, unter der diese Beitrittserklärung abrufbar ist, wirft Fragen auf, denn die Satzung sieht überhaupt keine Fördermitglieder vor. Dort ist nur von „Mitgliedern“ die Rede.

Formaljuristische Fehler. In diesem Verein haben es die Verantwortlichen von jeher nicht so genau mit dem Vereinsrecht und Verfahrensfragen genommen. Eher harmlos ist es dabei noch, wenn eine Person 1996 erst „im Zuge der Vorstandswahlen Mitglied des Vereins“ (Protokoll der Mitgliederversammlung) wird. Wenn aber 2005 Andreas Popp in die Position des zweiten Vorsitzenden gewählt wird, die mit Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung 1998 allerdings abgeschafft wurde, ist das kein Schönheitsfehler mehr. So waren 2006 dann zwei Mitgliederversammlungen notwendig, in denen die Satzung erneut geändert und die Funktion des zweiten Vorsitzenden wieder eingeführt wurde. Dass beide Vorsitzende gemäß Satzung jeweils alleinvertretungsberechtigt sind, trägt auch nicht zum Aufbau sinnvoller Kontrollmechanismen bei.

Kein Katzenschutz. Verschiedene Quellen berichten CharityWatch.de glaubwürdig, dass Pia Kästner angeblich verwilderte Hauskatzen im Landkreis einfängt und auf den Nicht-Gnadenhof Momo zum dauerhaften Verbleib bringt. Sowohl der Entwurf der Katzenschutzverordnung des Deutschen Tierschutzbundes wie verschiedene Expertenvoten weisen ausdrücklich darauf hin, dass es mit dem Tierschutzgedanken nicht zu vereinbaren ist, verwilderte und mithin meist menschenscheue Katzen einzufangen und dauerhaft in Gefangenschaft zu halten. Der Gesundheitszustand der vier im März 2011 von diesem Nicht-Gnadenhof weggenommenen Katzen stürzen Tierschützer in große Sorge um das Wohl der vom Verein Haus- und Wildtierhilfe eventuell dorthin verbrachten Samtpfoten. Auch die CW-Frage nach diesem Thema lassen die beiden Vorsitzenden unbeantwortet.

Mitgliedschaft VNT. Die Haus- und Wildtierhilfe Lüneburger Heide e. V. verweist immer wieder auf ihre Mitgliedschaft im Verband niedersächsischer Tierschutzvereine VNT. Dieser Verband wirbt ausdrücklich damit, politisch neutral zu sein. Auf die Frage, wie sich dieser Anspruch politischer Neutralität mit den Aktivitäten und Verflechtungen bei dem Mitglied Haus- und Wildtierhilfe verträgt, räumt der Verbandsvorsitzende Heiko Schwarzfeld ein, über die jüngste Entwicklung dieses Vereins nur bruchstückhaft informiert zu sein. An Informationen über nicht satzungsgemäße Aktivitäten sei der Verband aber sehr interessiert, wie Schwarzfeld gegenüber CharityWatch.de betont.

CW-Meinung. Es ist für Tierfreunde nicht nachvollziehbar, warum sich ein Tierschutzverein öffentlich und medienwirksam für eine Privatperson einsetzt, gegen die in verschiedenen Landkreisen über einen Zeitraum von fast 20 Jahren hinweg Behörden im Sinne des Tierschutzes aktiv werden mussten. Das Sammeln von Geldern für die Tierhaltung von Privatpersonen ist schwerlich mit der Satzung in Einklang zu bringen. Der Verein steht in einem undurchschaubaren organisatorischen und personellen Zusammenhang mit einer politisch aktiven Organisation namens „Wissensmanufaktur“. Mindestens zwei Personen im Umfeld von Verein, Wissensmanufaktur und Verlag sind in der Vergangenheit aufgrund politisch extremer Positionen aufgefallen. Das angebliche Einfangen und dauerhafte Einsperren von verwilderten Hauskatzen ist tierschutzwidrig. Der Verein selbst beantwortet einfachste Fragen nicht, legt keinen Geschäftsbericht vor und gibt sich vollständig intransparent.

......................................................................................................................................................................................................................................

http://www.alpenparlament.tv/klarheit-magazinmediathek/ethik/160-gnadenlos-gegen-gnadenhof


Gnadenlos gegen Gnadenhof




Michael Vogt im Gespräch mit Barbara Bennefeld vom Gnadenhof Dörrieloh und Pia Kästner, 1. Vorsitzende Haus- und Wildtierhilfe Lüneburger Heide e.V., und Andreas Popp über den Umgang mit Tieren und über bürokratischen Terror gegen die, die sich den Ärmsten der Armen in der Tierwelt annehmen.

Unsere Mitgeschöpfe Tiere werden in unserer Zeit als die sprachlosesten und hilflosesten Geschöpfe nicht selten Opfer der «Verwerfungen», die wir Menschen uns selbst, der Umwelt und eben den Tieren in der Schlußphase eines immer ruppigeren kapitalistischen Wirtschafts- und Sozialsystems tagtäglich antun. Bei den industriell «genutzten» «Nutz»-tieren gelten ohnehin nur marktwirtschaftliche Gesichtspunkte und dominieren die Interessen der Nahrungsmittellobby.

Aber auch bei den privaten Tieren stehen oft Kommerz ganz oben und Tierschutz ganz unten. Und so werden in Deutschland zigtausende von Tieren zum Töten abgeschoben oder landen, wenn sie Glück haben, auf einem der wenigen Gnadenhöfe.

Unter einem Gnadenhof versteht man die «Endstation» für solche Tiere, die keiner mehr will und die dort ihr Gnadenbrot bekommen: alte, kranke, oft auch verhaltensgestörte, gequälte Tiere, bissige Hunde oder Pferde, die vor der Abdeckerei bewahrt und auf dem Gnadenhof bis zum Lebensende leben können.

Einen Gnadenhof zu betreiben geht nur mit extremer Tierliebe und Idealismus, denn Geld ist damit nicht zu machen. Im Gegenteil! Ein solcher Gnadenhof besteht seit Jahren im niedersächsischen Dörrieloh im Landkreis Diepholz. Unbeanstandet von den Behörden lebten dort auf 45.000 qm Hunde, Katzen, Pferde, Ziegen, Schweine in trauter Eintracht und ohne Zwinger – rund um die Uhr betreut vom Ehepaar Bennefeld.

Zwei Jahre nach dem Errichten des Gnadenhofes und einer dann endlich erfolgten Besichtigung durch die vermeintlich für den Tierschutz zuständige Behörde, ohne daß es eine Beanstandung gab, erfolgte plötzlich die Wende und begann eine behördliche Treibjagd gegen die Betreiber mit dem klaren Ziel, den Gnadenhof zum Einstellen seiner Arbeit zu zwingen und wirtschaftlich zu ruinieren. Gnadenlos schlugen und schlagen die – wie sie von einigen genannt werden – «Bürokratentalibane» zu und veranstalten auf Kosten der Steuerzahler eine Treibjagd, bei der es mit den Tieren nur Verlierer gibt, während protegierte Tierheime damit fette Umsätze einstreichen…


.............................................................................................................................................................................................................................

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Zuletzt von Admin am Do Jun 11, 2015 9:19 pm bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 6:33 pm

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=99301&_psmand=126


Auf dem "Gnadenhof Momo" dürfen wegen tierschutzwidriger Verhältnisse keine Hunde mehr gehalten werden


11. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover weist alle Klagen der Betreiberin nach langer Verhandlung am 28.09.2011 ab.


Die Klägerin wandte sich mit den sieben verhandelten Verfahren gegen die zunächst erlassenen tierschutzrechtlichen Anordnungen zur Gestaltung der Tierhaltung, gegen die nachfolgenden Entscheidungen über die Wegnahme aller Hunden und Frettchen sowie einiger Katzen, gegen ein ausgesprochenes Hundehaltungsverbot und detaillierte Anordnungen zur Haltung der zunächst verbliebenen Tiere. Weitere Verfahren sind noch bei Gericht anhängig. Die auf dem Grundstück verbliebenen Katzen befinden sich in der Betreuung einer Tierschutzorganisation.

Ein generelles Tierhaltungsverbot hat der Beklagte bisher nicht erlassen.

Das Gericht hatte zu prüfen, ob die Klägerin ihre Tiere - bis zu 103 Hunde, 13 Pferde, 6 Ziegen, 4 Hängebauchschweine, 4 Frettchen, 80 bis 100 Degus und mehr als 30 Katzen - artgerecht gehalten hat. Das Gericht hat dazu eine Vielzahl von Zeugen gehört, neben den kontrollierenden Amtstierärzten auch den die Einrichtung betreuenden Haustierarzt und mit der Klägerin befreundete Leiterinnen anderer Tierschutzeinrichtungen sowie die Polizeibeamten, die die Einsätze der Veterinäre begleiteten.

Aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass die von der Klägerin gehaltenen Tiere nicht nur nicht ihrer Art entsprechend gehalten wurden, sondern dass ihnen darüber hinaus erhebliche Leiden und Schmerzen zugefügt wurden, so dass die Wegnahme der Hunde und das ausgesprochene Haltungsverbot gerechtfertigt sind. Die besonders geruchssensiblen Hunde wurde in geschlossenen verkoteten Räumen ohne intakte trockene Liegefläche in einer Atemluft gehalten, die den Veterinären und Polizeibeamten immer nur einen kurzen Aufenthalt gestattete bzw. den Einsatz von Atemschutzgeräten erforderte. Das Einkoten und Urinieren in den eigenen Lebens-, insbesondere Liegebereich belegen, dass den Hunden ausreichender Auslauf nicht gewährt wurde. Darüber hinaus wurde bei einer chronisch erkrankten Hündin die weitere Behandlung abgebrochen, so dass bei ihrer Fortnahme die Nase im Wesentlichen krankheitsbedingt weggefressen war. Ein anderer Hund musste wegen der bis auf die Knochen reichenden Leckstellen eingeschläfert werden, weil die Behandlung des aggressiven Tiers nur durch zwei Vollnarkosen täglich möglich gewesen wäre.

Die Bekundungen des Haustierarztes und der befreundeten Leiterinnen anderer Tierschutzeinrichtungen, dass die Verhältnisse nicht zu beanstanden gewesen seien, waren nicht überzeugend. Die Aussagen der Veterinäre und Polizeibeamten, insbesondere aber die im Gerichtssaal gezeigte Photodokumentation der vorgefundenen Verhältnisse - die von der Klägerin an keiner Stelle beanstandet wurde - begründeten Zweifel an der Bereitschaft der erstgenannten Zeugen, dem Gericht die tatsächlichen Verhältnisse zu offenbaren.

Gegen die Urteile kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Aktenzeichen: 11 A 2352/10, 11 A 2415/10, 11 A 2422/10, 11 A 2452/10, 11 A 5476/10, 11 A 441/11, 11 A 2087/11
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 6:35 pm

http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==798

VG Hannover: Keine Hundehaltung mehr auf „Gnadenhof Momo“ wegen tierschutzwidriger Verhältnisse [UPDATE]



30.09.2011 | 10:23 Uhr

Hannover/Landkreis Diepholz (ZP). Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Donnerstag nach langer Verhandlung entschieden, dass auf dem „Gnadenhof Momo“ im Landkreis Diepholz wegen tierschutzwidriger Verhältnisse keine Hunde mehr gehalten werden dürfen und die Wegnahme von mehr als 100 Hunden und Katzen rechtens war.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bewohnt einen Resthof in einem Ortsteil von Varrel und hielt dort neben zahlreichen Tieren (Katzen, Hängebauchschweinen, Pferden und Ziegen) mehr als 100 Hunde (bekannt als „Gnadenhof Momo“).

Die Betreiberin des sog. Gnadenhofes (Klägerin) wandte sich mit den sieben verhandelten Verfahren gegen die zunächst erlassenen tierschutzrechtlichen Anordnungen zur Gestaltung der Tierhaltung, gegen die nachfolgenden Entscheidungen über die Wegnahme aller Hunden und Frettchen sowie einiger Katzen, gegen ein ausgesprochenes Hundehaltungsverbot und detaillierte Anordnungen zur Haltung der zunächst verbliebenen Tiere. Weitere Verfahren sind noch bei Gericht anhängig. Die auf dem Grundstück verbliebenen Katzen befinden sich in der Betreuung einer Tierschutzorganisation. Ein generelles Tierhaltungsverbot hat der beklagte Landkreis Diepholz bisher nicht erlassen.

Das Verwaltungsgericht hatte zu prüfen, ob die Klägerin ihre Tiere – bis zu 103 Hunde, 13 Pferde, 6 Ziegen, 4 Hängebauchschweine, 4 Frettchen, 80 bis 100 Degus und mehr als 30 Katzen – artgerecht gehalten hat. Das Verwaltungsgericht hat dazu eine Vielzahl von Zeugen gehört, neben den kontrollierenden Amtstierärzten auch den die Einrichtung betreuenden Haustierarzt und mit der Klägerin befreundete Leiterinnen anderer Tierschutzeinrichtungen sowie die Polizeibeamten, die die Einsätze der Veterinäre begleiteten.

Chronologie der neunstündigen Verhandlung

Zur besseren Übersicht innerhalb der Beweisaufnahme wurde der zur Verhandlung stehende Zeitraum in drei Teilbereiche aufgeteilt: Den beiden Halbjahren 2010 sowie den ersten vier Monaten des Jahres 2011. Zunächst erfolgte eine chronologische Schilderung der Sachverhalte und der Zusammenhänge.

Bei den Anordnungen im ersten Halbjahr 2010 handelte es sich (verkürzt dargestellt) um die Einforderungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation dort vorhandener Hunde, sowie um die Eingrenzung der Anzahl dort lebender Hunde. Gegen diese Anordnungen klagte die Klägerin (AZ 11A2352/10 gegen den Beschluss vom 16.04.2010, AZ 11A2452/10 gegen den Beschluss vom 23.04.2010). Hierzu wurden die im fraglichen Zeitraum befassten Amtstierärzte, eine zur Begutachtung zugezogene Tierärztin des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), sowie der behandelnde Tierarzt des Gnadenhofs Momo gehört.

Dazu kamen Klagen gegen die Untersagung, eine tierheimähnliche Einrichtung betreiben zu können (AZ 11A2415/10 gegen den Beschluss vom 20.04.2010), sowie die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin die Sachkunde nach §11 TierschG entgegen des abschlägigen Beschlusses doch zu erteilen, oder aber diesen Befähigungsnachweis innerhalb eines Nachweisgesprächs zu ermöglichen (AZ 11A2422/10).

Bezüglich des zweiten Halbjahres 2010 wurden die in diesem Zeitraum befassten Amtsveterinäre, wiederum die Tierärztin des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), die zur Amtshilfe bei verschiedenen Anlässen hinzugezogenen Polizeibeamten, der behandelnde Tierarzt sowie weitere von der Klägerin benannte Zeugen gehört. Außerdem wurde eine umfangreiche Foto-Dokumentation, die während der Fortnahme von 97 Hunden vom „Gnadenhof Momo“ am 11.11.2010 erstellt wurde, in Augenschein genommen. In direkter Folge der Geschehnisse am 11.11.2010 wurden seitens des Veterinäramts Bescheide am 19.11.2010 sowie am 22.11.2010 erlassen, gegen die die Klägerin klagte (AZ 11A5476/10). Außerdem erließ die Kreisverwaltung Diepholz am 09.12.2010 u.a. ein Hundehaltungs- und -betreuungsverbot auf Dauer gegen die Klägerin, auch dagegen wurde geklagt (AZ 11A441/11).

In den letzten verhandelten Zeitabschnitt (die ersten vier Monate des Jahres 2011) fiel die zweite Beschlagnahmung von 23 Hunden, vier Katzen und mehreren Frettchen auf dem „Gnadenhof Momo“ am 10.03.2011, hierzu wurden die befasste Amtsveterinärin, die beteiligten Polizeibeamten, der behandelnde Tierarzt, sowie mehrere von der Klägerin benannte Zeugen gehört. Gegen den in der Folge dieser Beschlagnahmung ergangenen tierschutzrechtlichen Bescheid des Landkreises vom 14.04.2011 wurde seitens der Klägerin ebenfalls geklagt (AZ 11A2087/11).

Bei allen Zeugen-Einvernahmen ging es vordringlich um die während der jeweiligen Zeiträume angetroffenen Haltungsbedingungen der Tiere, dem Gesundheits- und Pflegezustand der Tiere, die Beschaffenheit der vorgefundenen Räumlichkeiten und Infrastrukturen, sowie um die jeweils erfolgte medizinische Versorgung der Tiere.

Gericht wies alle sieben Klagen der Betreiberin aus Varrel ab und bestätigt damit Entscheidungen, die Ende 2010 im Eilverfahren gefallen waren

Aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme stand für das Verwaltungsgericht fest, dass die von der Klägerin gehaltenen Tiere nicht nur nicht ihrer Art entsprechend gehalten wurden, sondern dass ihnen darüber hinaus erhebliche Leiden und Schmerzen zugefügt wurden, so dass die Wegnahme der Hunde und das ausgesprochene Haltungsverbot gerechtfertigt sind. Die besonders geruchssensiblen Hunde wurde in geschlossenen verkoteten Räumen ohne intakte trockene Liegefläche in einer Atemluft gehalten, die den Veterinären und Polizeibeamten immer nur einen kurzen Aufenthalt gestattete bzw. den Einsatz von Atemschutzgeräten erforderte. Das Einkoten und Urinieren in den eigenen Lebens-, insbesondere Liegebereich belegen, dass den Hunden ausreichender Auslauf nicht gewährt wurde. Darüber hinaus wurde bei einer chronisch erkrankten Hündin die weitere Behandlung abgebrochen, so dass bei ihrer Fortnahme die Nase im Wesentlichen krankheitsbedingt weggefressen war. Ein anderer Hund musste wegen der bis auf die Knochen reichenden Leckstellen eingeschläfert werden, weil die Behandlung des aggressiven Tiers nur durch zwei Vollnarkosen täglich möglich gewesen wäre.

Die Bekundungen des Haustierarztes und der befreundeten Leiterinnen anderer Tierschutzeinrichtungen, dass die Verhältnisse nicht zu beanstanden gewesen seien, waren nicht überzeugend. Die Aussagen der Veterinäre und Polizeibeamten, insbesondere aber die im Gerichtssaal gezeigte Photodokumentation der vorgefundenen Verhältnisse – die von der Klägerin an keiner Stelle beanstandet wurde – begründeten Zweifel an der Bereitschaft der erstgenannten Zeugen, dem Verwaltungsgericht die tatsächlichen Verhältnisse zu offenbaren.

Gegen die Urteile kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Verwaltungsgericht Hannover 28.09.2011 - Aktenzeichen: 11 A 2352/10, 11 A 2415/10, 11 A 2422/10, 11 A 2452/10, 11 A 5476/10, 11 A 441/11, 11 A 2087/11

Weiter Informationen:

Verwaltungsgericht stoppt „Gnadenhof“-Betreiberin
Urteil: Tierhaltung auf Hof in Dörrieloh nicht artgerecht / Deutliche Worte

Dörrieloh- „Nicht ihrer Art entsprechend gehalten“ und überdies wurden den Tieren „erhebliche Leiden und Schmerzen zugefügt“: Deutliche Worte fand das Verwaltungsgericht Hannover gestern, als es sieben Klagen von Barbara B. abwies, ...

Quelle: Kreiszeitung.de




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11. November 2011


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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 6:37 pm


http://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/verhandlung-amtsgericht-sulingen-gegen-ehepaar-doerrieloh-2283199.html

Tierschützer – oder nicht?


19.04.12


SULINGEN. 103 Hunde, Katzen, Pferde, Ziegen, Hängebauchschweine und Degus. Etliche Tiere darunter, die krank sind, trächtige Hündinnen und zwei Hündinnen mit Welpen: Kann ein Ehepaar diese Vielzahl an Tieren artgerecht halten und jedes einzelne passgenau versorgen? Oder muss dem Ehepaar ein generelles Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden?

Diese Frage wird derzeit im Amtsgericht Sulingen geklärt. Gestern vertagte Richterin Katja Pahl-Klenner die Verhandlung – es konnten nicht alle Zeugen vernommen werden.

Die Anklage gegen das Ehepaar B. aus dem Varreler Ortsteil Dörrieloh ist umfangreich. Der Räumungsaktion im November 2010 sind verschiedene Besuche des Veterinäramtes vorausgegangen, mit mehrfachen Beteuerungen des Ehepaars, für Besserung zu sorgen und – den Bestand an Tieren zu verringern. Als das nicht geschieht, greifen die Veterinäre des Landkreises Diepholz ein und evakuieren 97 Hunde vom Hof. In einer zweiten Aktion im März 2011 werden weitere Hunde abtransportiert (wir berichteten).

Bevor sich Richterin Pahl-Klenner jedoch den Vorwürfen nähert, lässt sie sich vom Ehepaar B. schildern, wie es in diese Situation kam. Die berufliche Vorgeschichte der ehemaligen Schausteller enthält keinerlei Ausbildung in Richtung Tierhaltung. Man habe aber „immer Tiere gehabt“. Hunde gezüchtet hat das Paar auch schon einmal.

1986 erleidet Frau B. einen Arbeitsunfall, in dessen Folge sie sich einen sechsstelligen Betrag als Rente auszahlen lässt. Das Paar „wechselt“ in den Tierschutz. Immer noch ohne Ausbildung, wie Pahl-Klenner nachhakt. Tatsächlich arbeitet das Paar nach eigenen Angaben mit einem Münchner Verein zusammen, der Futter stellt, Strom und Wasser bezahlt sowie den Eheleuten ein „Taschengeld“ von 500 Euro monatlich. Alle weiteren Kosten, unter anderem für den Tierarzt, bestreitet das Paar aus der Vermittlung von Hunden. Mit dem Münchner Verein arbeite man nicht mehr zusammen, dafür aber nach eigenen Angaben mit einer „Haus- und Wildtierhilfe“. Über „Animals Hope“ in Wehrbleck und das Tierheim in Dickel seien Tiere vermittelt worden.

Vernachlässigte Tiere, kranke Tiere werden dem Ehepaar, so hört es sich an, von überall her vor die Türe gelegt. Andere „retten“ Tiere im europäischen Ausland und leiten sie weiter an das Ehepaar B., das agiert nach dem Motto: „Wo die anderen satt werden, wird der eine auch noch satt.“ Stetige Helfer auf dem Hof zur Versorgung der Tiere gibt es scheinbar nicht. Das Ehepaar sieht sich in der Tierhaltung versiert genug, man habe etwa teures Werkzeug angeschafft für die Hufpflege der Pferde und sich diese zeigen lassen. Richterin Pahl-Klenner allerdings entlässt das Ehepaar nicht aus der Verantwortung und fragt immer wieder: „Ist das artgerecht?“

Es gibt eine Vielzahl von Aussagen der Veterinäre in der Anklage, die werden durch das Ehepaar bestätigt, bei anderen behauptet es empört das Gegenteil. Ja, die Zustände seien nicht optimal gewesen. Doch, man habe die Tiere medizinisch versorgt. Einen Teil der Anschuldigungen weist das Paar zurück mit dem Hinweis darauf, dass man angesichts des „Überfallkommandos“ die tägliche Versorgung der Tiere nicht habe durchführen können. Doch die Tierärzte im Veterinäramt des Landkreises Diepholz, die vor Ort waren, Dr. Konrad Dams und Leiterin Dr. Anja Eisenack, schließen kategorisch aus, dass Verletzungen, Erkrankungen und Verschmutzungen kurzfristig erfolgten.

In der Vernehmung der beiden Tier-Fachleute wird deutlich, was das Ehepaar B. nicht ist: Tier-Profi. Kein Futterkonzept, kein Haltungskonzept, insbesondere für kranke Hunde. Zu gut sind einige Hunde ernährt, schlecht wiederum andere, einzig den Ziegen scheint es bestens zu gehen.

In zwei Wochen wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann geht es um die medizinische Versorgung der Tiere.
n sis


Zuletzt von Admin am Do Jun 11, 2015 6:40 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 6:38 pm


http://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/weitere-zeugen-tierhaltung-2302977.html

Zweiter Prozesstag gegen Ehepaar B.

Weitere Zeugen zur Tierhaltung


04.05.12

Varrel - Tag zwei in der Verhandlung gegen das Ehepaar B., derzeit wohnhaft in Dörrieloh, vor dem Amtsgericht Sulingen, das, wie berichtet, des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt ist. Im November 2010 hatte das Veterinäramt des Landkreises erstmals fast 100 Hunde vom Hof evakuiert.

Zu Beginn der Verhandlung überrascht das Ehepaar B., das sich weiterhin selbst vertritt, mit einem Antrag gegen Richterin Katja Pahl-Klenner, die sei befangen. Pahl-Klenner hatte die Ladung zahlreicher Zeugen der Angeklagten abgelehnt, da nicht ersichtlich sei, ob sie dazu betragen könnten, die konkreten Anklagepunkte aufzuklären. Frau B. wollte jedoch ihre Zeugen geladen wissen, damit die zu den Verhältnissen auf dem Dörrieloher Hof berichten. Der Antrag auf Befangenheit gegen Richterin Pahl-Klenner wird abgelehnt.

Als Zeugin wird erneut Anja Eisenack, die Leiterin des Veterinäramtes des Landkreises Diepholz, zur Fotodokumentation befragt. Eisenacks Kollegin, Amtstierärztin Sara P., ergänzt die Fotosammlung um Aufnahmen vom jüngsten Ortstermin am 13. April 2012.

Wiederum versucht Richterin Pahl-Klenner herauszufinden, ob die Tierhaltung auf dem Hofe in Dörrieloh artgerecht sei. Amtstierärztin P. schildert wiederum Missstände, obwohl schon so viele Tiere vom Hof geholt wurden. Eine Verbesserung, wie sie durch die Fortnahme erhofft wurde, sei nicht eingetreten.

Als Zeugin der Anklage geladen ist Pia K. aus dem Landkreis Nienburg. Namens der „Haus- und Wildtierhilfe Lüneburg“ habe man Katzen nach Dörrieloh vermittelt. Nein, der Hof sei nicht zu beanstanden gewesen. Wie ist der Kontakt entstanden? In Tierschutzkreisen kenne man sich. Wiederholt muss Richterin Pahl-Klenner die Zeugin zurück zur Frage bringen: „Ich bin als tierlieber Mensch gefordert“, lautet die Antwort der Zeugin auf die Frage, wie wilde Katzen nach Dörrieloh gekommen sind. Streuner fange man ein und frage dann in der Region um den Ort nach Unterkünften. Und: Ja, die Außenanlagen in Dörrieloh hätten sich im Laufe der Zeit verbessert. Wie denn? „Es war aufgeräumter. Dass diese beiden das Chaos sind, das wissen wir ja alle“, schließt Pia K. in Richtung de Ehepaars B.. Zur Geduldsprobe wird die Befragung des Tierarztes Dr. M. aus K., einst Hoftierarzt für das Ehepaar und „Animals Hope“, jetzt nur noch für Pia K. aktiv. Die Hunde in seinen Aufzeichnungen haben keine Namen und die Tiere sind dem Ehepaar, „Animals Hope“ und Pia K. zugeordnet. Mitgebracht hat Dr. M. nur die Unterlagen zu den Tieren vom Ehepaar B.. Richterin Pahl-Klenner möchte jedoch herausfinden, welches Tier wie behandelt wurde und fragt detailliert nach. Dr. M. muss stetig nachblättern, bevor er antwortet. Da er die Hunde stets auf dem Hof behandelt habe oder einzelne in seiner Praxis, habe er nie die genaue Anzahl feststellen können. Hätte er die gewusst, hätte er das gemeldet. Diese Anzahl (über 100) an Hunden sei ein „No Go“. Staatsanwalt Neelsen und Richterin Pahl-Klenner wollen von Dr. M. als Fachmann wissen, ob die Tierhaltung auf dem Hof artgerecht sei. Er habe das Ehepaar auch aus tierärztlicher Sicht auf die korrekte Behandlung und Haltung hingewiesen, erklärte Tierarzt M. und weiter: Das Veterinäramt habe ihm nahegelegt, nicht mehr für das Ehepaar tätig zu werden. Reden Sie Tacheles, forderte Pahl-Klenner. M. beschränkt sich auf seinen „subjektiven Eindruck“, man wähne ihn auf Seiten des Ehepaar B. und dem Veterinäramt sei das „ein Dorn im Auge“. Er habe eine tierärztliche Apothekenprüfung „erleiden“ und eine hohe Strafe zahlen müssen. Nein, muss M. einräumen, ein konkretes Verfahren gegen ihn habe es nicht gegeben. Richterin Pahl-Klenner legt nach der Zeugenvernehmung einen dritten Termin fest – für die Urteilsverkündung. · sis

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