Infos zum Gnadenhof
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 9:02 pm

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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 9:08 pm

16. November 2010

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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 9:30 pm

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Zuletzt von Admin am Do Jun 11, 2015 10:17 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 9:57 pm

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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 10:03 pm

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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 10:12 pm

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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 10:15 pm

http://www.klausschaper.de/momo/offener-brief.html

Offener Brief an den Landrat des Landkreises Diepholz

Datum: 28. Juli 2011

Sehr geehrter Herr Landrat Stotzel,
ist Ihnen als politisch verantwortlicher Mandatsträger im Landkreis Diepholz bekannt, welchen Schriftverkehr und welche Aktivitäten in den vergangenen Monaten vom Veterinäramt Ihres Landkreises losgetreten wurden?
Ich kann es mir eigentlich nicht so recht vorstellen, geht es doch immerhin um einige Tausend Euro aus der Kreiskasse und um, nicht nur für mich, rechtlich merkwürdige Handlungen.
Die Abläufe in aller Kürze:
Am 9.12.2010 hat das Veterinäramt, vertreten durch die Leiterin Dr. Anja Eisenack per Verfügung gegenüber Frau Barbara Bennefeld (Gnadenhof Momo) ein Hundehaltungs und -betreuungsverbot ausgesprochen.
Dagegen läuft ein derzeit noch nicht abgeschlossenes Klageverfahren.
Am 10.03.11 verschaffte sich "Ihr" Veterinäramt mittels eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlusses (ausgestellt am 07.03.11 vom Amtsgericht Verden) Zugang zum Gelände des Gnadenhofes Momo in Dörrieloh.
Hauptgrund des Amtsgerichtsbeschlusses: "Hinweise und Feststellung zur Art der Hundehaltung und Auffindung von Beweismitteln".
Außer der Vet.-Amt.-Leiterin dabei: 1 zusätzliche Tierärztin, 4 Polizeibeamte, 1 Gemeindevertreter, einige Helfer des Tierheimes Sulingen-Lindern.
Die entstandenen Kosten dürften demzufolge erheblich gewesen sein.
gnadenhof momo 13.08.11 10:44
gnadenhof momo http://www.klausschaper.de/momo/offener-brief.html
Das Resultat: 18 Hunde wurden beschlagnahmt und abtransportiert. Wohlgemerkt: Laut Beschlagnahmungsbeschluss als Beweismittel! (Kosten der Unterbringung zunächst zu Lasten des Landkreises Diepholz) 5 Hunde verblieben.
Am 10.04.2011 wurden alle 23 Hunde eigentumsrechtlich von der Halterin, Frau Bennefeld, einem anderen, neuen Halter übertragen. Dies wurde auch umgehend dem Vet.-Amt mitgeteilt.
Das Vet.-Amt nahm davon zunächst jedoch keine größere Notiz und erließ im Nachhinein eine Fortnahmeverfügung. (Damit würden die Unterbringungskosten zu Lasten des ehemaligen Halters gehen.)
Diese Fortnahmeverfügung war und ist jedoch, da nach dem Besitzerwechsel ausgesprochen, gegenüber der ehemaligen Halterin irrelevant.
Schlimmer noch:
Am 21.06.11 urteilte das Landgericht Verden (Gesch.-Nr. NZS 1 Qs 113/11), dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes vom 07.03.11 "...rechtswidrig ist." Und die 18 Hunde unverzüglich an den Besitzer herauszugeben seien.
Geschehen ist dies bislang jedoch nicht. Dafür laufen jedoch für den Landkreis Diepholz Kosten von ca. 10,00 Euro pro Hund und Tag weiter.
Seit dem 10.03.11 bislang also mehr als 8.000 Euro! Zusätzlich noch die Kosten für den Arbeitseinsatz von Behördenmitarbeitern und Gerichten. Ein sparsames Umgehen mit öffentlich Mitteln (Steuergeldern)?
Doch es soll noch weitergehen:
Am 06.07.11 wurden die verbliebenen 5 Hunde per Fortnahmeverfügung "einkassiert".
Wieder rückte eine dafür recht große Mannschaft, bestehend aus 2 Amtsveterinären, zwei Polizeibeamten und 6 Personen vom Tierheim Sulingen-Lindern an. Augenscheinlich ohne Rücksicht auf entstehende Kosten. Auch diese Hunde sitzen nun in Tierheimen und verursachen Kosten für den Landkreis.
Vermieden können hätte dies alles recht unbürokratisch, wenn "Ihr" Veterinäramt bereits Anfang April 2011 die Eigentumsübertragung
gnadenhof momo 13.08.11 10:44
gnadenhof momo http://www.klausschaper.de/momo/offener-brief.html
anerkannt und dem Abtransport der Hunde aus den Tierheimen und dem Gnadenhof Momo zugestimmt hätte.
Ja, hätte, denn stattdessen streitet man sich nun um entstandene (und noch entstehende) Kosten.
Warum eigentlich?
Die Kosten vom 10.03.11 bis zum 10.04.11 gehen (für mich) eindeutig zu Lasten des Landkreises Diepholz, da das Vet.-Amt mit einem rechtwidrigen Durchsuchungsbeschluss agierte.
Die Kosten ab dem 10.04.11 gehen (für mich) ebenfalls zu Lasten "Ihres" Landkreises, da das Vet.-Amt die Hunde nicht an den neuen Besitzer übergeben hat. Dies hätte spätestens am 08.06.11 erfolgen müssen, als Ihre Behörde erklärte, die Hunde nicht mehr als Beweismittel zu benötigen.
Mein Fazit ist hier schlichtweg, dass sich in diesen (mittlerweile recht undurchsichtigen) Aktionen ein Behördenteil möglicherweise verselbständigt hat, ohne auf die Kosten zu achten und ohne "unbürokratische und menschliche Wege" zu suchen, die alle Beteiligten hätten zufrieden stellen können.
Vielleicht auch sich von anderen Seiten haben instrumentalisieren lassen, als im Jahr 2010 ein vereinbartes Mediationsverfahren einseitig aufgelöst wurde. So können sich Fronten nur verhärten.
Dass letztendlich auch die betroffenen Tiere darunter leiden, möchte ich hier nicht unerwähnt lassen, obwohl dies bei Rechtsstreitigkeiten leider oft nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Freuen würde ich mich jedenfalls, wenn Sie, Herr Stötzel, Ihre politische Reputation und Ihre Weisungsbefugnis dahingehend einsetzen würden, den vorgenannten 23 Hunden ein Leben in Würde zu ermöglich und den Rechtsstreit zu beenden..
Schon Friedrich der Große äußerte: "Ich bin der erste Diener meines Volkes!"
Eine ähnliche Grundeinstellung erhoffe ich mir auch von Politikern und Behördenmitarbeitern in der Jetztzeit.
Mit freundlichen Grußen Klaus Schaper
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 10:26 pm

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Dieses Dokument wurde vom Alpenparlament August/September/Oktober 2011 für Alle im Internet zur Verfügung gestellt. (siehe oben)

gnadenhof-doerrieloh-dokumente.pdf
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Beitrag von Admin Do Jun 11, 2015 11:42 pm

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Offener Brief


van-lessen-11-8-19.pdf
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Beitrag von Admin Fr Jun 12, 2015 9:52 am

Zur Willkür der Behörden.


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Beitrag von Admin Mo Jun 22, 2015 12:36 pm

Einer der täglichen Ergüsse einer Frau B.B:

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Beitrag von Admin Mi Jun 24, 2015 6:59 am

http://www.angis-gedankenwelt.de/gedanken-rund-um-katz-und-tier/nachtrag-zum-gnadenhof/

Nachwort zum Gnadenhof Über den „koopperierenden“ Verein, der sich nun gnadenlos vor den Nicht- Gnadenhof wirft, kann man hier gut die Zusammenhänge und Hintergründe nachlesen. Eine Sache möchte ich herausstellen, die ich in MEINER Meinung über den Nicht- Gnadenhof und deren Betreiber, sowie über die involvierten Vereine noch vergaß: Der jetzige, helfende Verein : Haus- und Wildtierhilfe Lüneburger Heide e.V. bittet nun- NACH dreimaliger Räumung des Hofes, NACH einem endgültig verhängtem Hundehaltungsverbot (nur noch kurz ins Gedächtnis gerufen: Die Betreiberin hatte bis 2008 ein 17jähriges Hundehaltungsverbot, dass nun- Ende 2010 oder Anfang 2011 in ein endgültiges gipfelte) um eine Spende für eben diesen Nicht- Gnadenhof. Ein Gnadenhof, der keiner ist, mit einer Betreiberin mit Hundehaltungsverbot. Da dachte ich…. … DAS KANN ICH AUCH!!!! Spendenaufruf: Ich bitte um eine/ zwei/ drei/ ganz viele Spenden. Wofür? Na für mich! Ich habe KEIN Tierhalteverbot. Gegen mich liegen keine Anzeigen vor. Ich habe nicht einmal Punkte in Flensburg. Spendenverwertung: Für mich und ganz sicher auch für die Katzen. Vielleicht auch anders herum. Gerne richte ich eine Danksageseite ein und veröffentliche die Spender und jährlich die eingegangene Spendensumme. Auf Wunsch auch- das müsste dann explizit geäußert werden- die Einzelspendesummen. Eine Spendenbescheinigung gibt es natürlich nicht, denn ICH bin KEIN e.V. – SORRY – Aber ich garantiere: ICH gehe mit den Spenden ganz, ganz sicher verantwortlicher um. Denn ich sage klar wohin das Geld geht. ZU MIR! GARANTIERT! Bevor ihr also das Geld einem Verein in den Rachen werft, der einen dubiosen nicht- Gnadenhof unterstützt, dann doch bitte zu mir. Ich könnte nämlich auch hervorragend gebrauchen (Sachspenden werden natürlich auch genommen): - Einen Rasenmähertrecker - Ein (neues) Bambusbett (mit Matratze) - Holzspalter (der darf auch älter sein, er muss aber funktionieren, bin Technikdummie) - Eine neue Küche - Wandfarbe - Deckenlampen - Handwerker (irgendwer muss ja die ganzen Sachen auch tun können) Wer keine Sachspenden geben kann- oder will, auch Geldspenden sind willkommen: Kontoinhaber: Angela Krüger Kontonummer: 3776313144 Bankleitzahl: 28050100 (Landessparkasse zu Oldenburg). Es handelt sich hier um ein „Spar“- Konto mit einem Guthaben von 11,48 Euro. Krumme Aktionen zwecklos. Also auf: Verteilen, verbreiten, kommunizieren und… SPENDEN! So, nun ist es an euch MIR ein schönes Leben zu spenden. DAS ist immer noch besser, als Perlen vor die Säue zu werfen! ;-) schrieb:
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Beitrag von Admin Mi Jun 24, 2015 7:38 am

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Beitrag von Admin Mi Jun 24, 2015 11:03 am

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Beitrag von Fuchur Do Jun 25, 2015 7:34 pm

Zu dem Hund "Skippy" gibt es noch weiteres Material. Auf der damaligen Homepage des "Gnadenhofs" Momo war dieser "Patenschaftsaufruf" zu lesen (erschienen Ende 2007):

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Aber natürlich passierte auf dem "Gnadenhof" nichts zum Wohle des Hundes. Skippy gehörte zu den insgesamt 97 Hunden, die am 11.11.2010 bei der ersten Beschlagnahmungsaktion in Dörrieloh aus dem "Gnadenhof" befreit wurden. Anfang 2011 erschien dann dieser Zeitungsartikel im "Sulinger Kreisblatt":

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Die Operation verlief erfolgreich, wie man dem Artikel des Sulinger Kreisblatts vom 03.05.2011 ("Skippy entdeckt die Welt"), der hier im Thema schon zu sehen ist, entnehmen kann.
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Beitrag von Admin Sa Jun 27, 2015 10:05 am

Hier das gelöschte Video von den Befürwortern:

Ich stelle es in die Diskussion ein, da es auch Gäste runterladen können.
Habe ich grade eben erst gesehen.  Embarassed  Embarassed  Embarassed

Sonst taucht es heute oder morgen wieder in FaceBook auf.
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Beitrag von Admin Mi Okt 28, 2015 3:09 pm

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Beitrag von Admin Mi Okt 28, 2015 3:10 pm

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Beitrag von Fuchur Do Feb 18, 2016 10:42 am

In der Strafsache Barbara B. scheint es in die nächste Runde zu gehen: Mir ist bekannt geworden, daß am Freitag, dem 26.02.2016 ab 09:00 Uhr vor der 13. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Verden gegen Barbara B. wegen des "Vorwurfs des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz" verhandelt wird. Es sind wohl auch bereits drei weitere (Fortsetzungs-) Termine festgelegt worden.
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Beitrag von Admin Di Feb 23, 2016 3:42 pm

Fuchur schrieb:In der Strafsache Barbara B. scheint es in die nächste Runde zu gehen: Mir ist bekannt geworden, daß am Freitag, dem 26.02.2016 ab 09:00 Uhr vor der 13. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Verden gegen Barbara B. wegen des "Vorwurfs des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz" verhandelt wird. Es sind wohl auch bereits drei weitere (Fortsetzungs-) Termine festgelegt worden.

Dann hoffen wir mal, dass da endlich mal etwas bei herauskommt.
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Beitrag von Fuchur Fr Feb 26, 2016 6:28 pm

Hier nun meine Berichterstattung über den heutigen, ersten (und wohl einzigen) Verhandlungtag vor dem Landgericht Verden:

Die Verhandlung begann mit einer viertelstündigen Verspätung. Die Kammer bestand aus der Richterin B. sowie zwei Schöffen. Barbara B. wurde durch den Rechtsanwalt Klaus O. vertreten. Anwesend waren außerdem der Staatsanwalt sowie die Sachverständigen Prof.Dr. H. sowie Dr. W., in dem kleinen Saal verloren sich insgesamt eine Pressevertreterin sowie vier Zuschauer.

Zur Eröffnung verlas die Richterin auszugsweise die Urteilsbegründungen des Amtsgerichts Sulingen sowie des Landgerichts Verden, dies ziemlich langatmig und zerfahren. Ich verzichte hier auf die Wiedergabe der Einzelheiten, sondern verweise auf meine Berichterstattungen über diese beiden Prozesse. Es folgte die Abfrage der persönlichen Daten der Angeklagten. Hierbei bemerkenswert erschien ihre Wohnortangabe (nämlich Dörrieloh !!). Die vielen Vorstrafen der Barbara B. spielten keinerlei Rolle mehr (und wurden auch nicht verlesen), weil die letzte rechtskräftige Verurteilung mehr als zehn Jahre zurückläge, und sie dadurch vor Gericht als "unbescholten" gälte. Die Angeklagte selbst wollte keinerlei Angaben zum Verfahren machen.

Nach dem zweitinstanzlichen Urteil des Landgerichts Verden wurde am 28.04.2014 seitens der Beschuldigten die Revision beantragt. Über diese Revision wurde Ende 2014 entschieden: Das Oberlandesgericht Celle gab der Revision statt, hob das Urteil des Landgerichts Verden auf und verwies den Fall auf eine andere Kammer des Landgerichts Verden zurück.

Im Gegensatz zu den langatmigen Ausführungen der Richterin zu den vorinstanzlichen Urteilsbegründungen fielen ihre Ausführungen zur Beschlussfassung des Oberlandesgerichts Celle erstaunlich knapp aus. Nur soviel kam an Substanz heraus: Das OLG Celle hatte Zweifel, ob die Kriterien für "erhebliches Tierleid" nach §17 Abs.2 TschG erfüllt seien, dies müsse durch die Hinzuziehung von Sachverständigen untermauert werden. Außerdem müsse ggfls. durch einen Sachverständigen geklärt werden, ob durch die von der Angeklagten eingeräumte "Überforderungssituation" eine "Verminderung der Steuerungsfähigkeit" bei ihr vorgelegen haben könnte.

Die Richterin kam danach schnell zu der Erwähnung der Möglichkeit, das Verfahren abzukürzen, auf eine neue Beweisaufnahme zu verzichten und das Verfahren gegen Bedingungen (z.B. der Auflage einer Geldbuße) zu beenden. Der Verteidiger stimmte diesem "Vorschlag" sofort zu. Der Staatsanwalt zögerte (mit der Begründung: "Er wisse ja überhaupt noch nichts..."). Insbesondere wollte er Einzelheiten über die aktuelle Tierhaltung der Angeklagten wissen. Daraufhin führte der Verteidiger aus, daß die Angeklagte "seit damals" überhaupt keine Tiere mehr hätte und sich nur noch um ihren schwerst erkrankten Ehegatten kümmere (und daß sie mit Clausthal-Zellerfeld überhaupt nichts zu tun hätte, sondern dort nur ab und zu eine "Freundin" besuche). Diese Einlassungen genügten dem Staatsanwalt, er stimmte einer Verfahrenseinstellung zu. Die Richterin fragte (allen Ernstes) den Verteidiger der Angeklagten "nach seinen Vorstellungen über die mögliche Höhe eines Bußgeldes", dieser stellte eine Summe von 500 Euro, per Ratenzahlung, in den Raum. Daraufhin verkündete die Richterin (ohne weitere Beratung) den Beschluss, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 500 Euro, zahlbar in zwei monatlichen Raten von je 50 Euro und vier monatlichen Raten von je 100 Euro, beginnend spätestens am 10.04.2016, zahlbar an einen ortsnahen Tierschutzverein (vorgeschlagen wurde der Tierschutzverein Diepholz) einzustellen. Verbunden wurde dies mit dem Hinweis, daß die endgültige Einstellung des Verfahrens sowie ein Beschluss über die Kosten des Verfahrens und der Revision erst nach der endgültigen und ordnungsgemäßen Zahlung der Geldbuße erfolgt, bis dahin ruhe das Verfahren.

Es folgten noch die Verabschiedungen der nicht gehörten Sachverständigen, außerdem wurde die Zeugin Frau Dr. E. aufgerufen, um ihr mitzuteilen, daß ihre Aussagen nunmehr nicht mehr nötig seien. Damit war der Verhandlungstag beendet, die festgelegten Folgetermine wurden storniert.

Soviel zu einer (möglichst objektiven) Berichterstattung über die heutige Verhandlung. Ich habe noch heute vor, diese Verhandlung aus meiner Sicht zu kommentieren. Diese bestimmt nicht mehr so objektive Kommentierung soll jedoch getrennt von diesem Bericht in einem extra Beitrag erfolgen.
Fuchur
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Beitrag von Fuchur Fr Feb 26, 2016 10:20 pm

Zu der Verhandlung, deren Verlauf ich in meinem vorherigen Beitrag schilderte, habe ich naturgemäß eine eigene Meinung, diese möchte ich in diesen Beitrag einfließen lassen. Es erschien mir sehr befremdlich und oftmals kaum fassbar, mit welcher Beflissenheit die verhandelnde Richterin diesen ganzen, sich seit über sechs Jahren dahinschleppenden Fall beenden wollte (sprich: "Die Kuh vom Eis schaffen wollte" ). Einige Auffälligkeiten erweckten den Verdacht, daß dieser "Farce" einer Gerichtsverhandlung ein "Deal" (der ja bei deutschen Gerichten angeblich nicht vorkommt) vorangegangen war. Dies vielleicht schon deshalb, weil die Rahmenbedingungen dieser Gerichtsverhandlung denkbar schlecht zu einer eventuellen neuen Verurteilung der Angeklagten passten. Diese Rahmenbedingungen möchte ich aus meiner Sicht erläutern:

Anlass dieser Gerichtsverhandlung war die Stattgabe der Revision und die Rückgabe des Verfahrens an das Landgericht Verden durch das Oberlandesgericht Celle. Der Wortlaut des Beschlusses des OLG Celle liegt mir nicht vor, sondern nur die (merkwürdig dürren) Angaben der Richterin B. hinsichtlich der fehlenden Untermauerung des Vorliegens von "erheblichem Tierleid" nach §17 TschG. In den einschlägigen Rechtssprechungsdatenbanken ist über den Fall der Barbara B. zwar nichts zu finden, wohl aber Einiges über die Rechtssprechung des OLG Celle in Tierschutzangelegenheiten. Exemplarisch und geradezu als "Schablone" für die Grundlage der heutigen Verhandlung habe ich mir diesen Fall herausgesucht:

Notwendige Feststellungen zu dem Begriff "erhebliche Leiden von Tieren"

Bei diesem Fall ging es zwar um Pferde (und nicht um Hunde), aber die Parallelen zu dem Fall der Barbara B. sind überdeutlich.

Es fehlt an tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil, denen zu entnehmen ist, dass den Pferden durch den Angeklagten länger anhaltende erhebliche Leiden i. S. des § 17 Nr. 2 b) TierschG zugefügt worden sind.

Ich habe alle Prozesse verfolgt, und bin daher schockiert, daß die auf dem "Gnadenhof" Momo immer wieder vorgefundenen Zustände nicht ausgereicht haben sollen, um "erhebliches Tierleid" feststellen zu können.

Auch das von der Kammer gemäß § 20 Abs. 1 TierschG für die Dauer von 2 Jahren angeordnete umfängliche Umgangsverbot mit Pferden findet in den Urteilsgründen keine ausreichende Grundlage.

Die von der Kammer angeführte fehlende Einsicht des Angeklagten gegenüber den berechtigten Kritiken der Tierärzte ist für sich allein nicht geeignet, dass Vorliegen einer Gefahr anzunehmen, der Angeklagte werde weiterhin eine nach § 17 TierschG rechtswidrige Tat begehen, zumal die Kammer auch davon ausgeht, dass der Angeklagte jedenfalls ein geringes Fehlverhalten durchaus einräumt.

Übertragen auf den "Fall" der Barbara B.: Egal, was die Angeklagte während der vorhergehenden Jahrzehnte an Tierleid aufgehäuft hat; dies alles sei nicht geeignet, anzunehmen, daß sie in Zukunft nochmals Tierleid verursacht... (zumal auch sie ja irgendwie eingeräumt hat, daß über 100 Hunde wohl zuviel gewesen seien). Und schon allein dieses Einräumen entzieht einem ausgesprochenen Tierhalteverbot die "ausreichende Grundlage" ?? Na ja...

Und schließlich liefert die Revisionsinstanz auch gleich noch die Schablone für das weitere Vorgehen der Kammer des Landgerichts:

Für die neue Verhandlung gibt der Senat zu bedenken, dass je nach Umfang der ggf. unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen zu treffenden Feststellungen zum Vorliegen eines länger anhaltenden erheblichen Leidens der Pferde auch die Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 18 TierschG, gegebenenfalls sogar die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen in Betracht kommen könnte...

Man sieht, wie punktgenau sich die Richterin B. an diese "Schablone" gehalten hat. Und was muss sie für Ängste ausgestanden haben, daß im Falle einer erneuten Beweisaufnahme und womöglichen Urteilsfindung sie wiederum genau bei der gleichen Revisionsinstanz landet - dies fand bei der heutigen Verhandlung auch eine rudimentäre Erwähnung (bei dem Begriff "nächste Revision" erfolgte seitens der Angeklagten und ihres Verteidigers lebhaftes bis hämisches Kopfnicken...) - aber da gab es ja noch einen weiteren "Bremsfaktor" hinsichtlich des Fortgangs des Verfahrens: Den Sachverständigen Prof. Dr. Hansjoachim H., seines Zeichens "Leiter des Instituts für Tierschutz und Verhalten (Heim-, Labortiere und Pferde) an der Tierärztlichen Hochschule Hannover". Dieser Professor hatte im Fach "Versuchstierkunde" promoviert und seine Karriere bis zur Habilitation als wissenschaftlicher Assistent im Zentralen Tierlaboratorium der Medizinischen Hochschule Hannover fortgesetzt.

Wie auch immer: Die Richterin führte aus, daß dieser Sachverständige im Vorfeld der Verhandlung die gesamten Akten studiert hätte, und in einer "Vorab-Stellungnahme" zu dem Schluss gekommen sei, daß ein "erhebliches Tierleid im Sinne des §17 Abs.2 TschG" nicht nachgewiesen werden könne (dies "natürlich" vorbehaltlich eventueller Erkenntnisse durch eine zu erfolgende Beweisaufnahme blah blah blah... ) .

Womit dieser Sachverständige, ohne bei der Verhandlung überhaupt gehört worden zu sein, erheblich zum "Kippen" dieser Verhandlung beigetragen hat...

Sehr befremdlich fand ich die Einlassungen der Richterin B. hinsichtlich des "Hof"-Tierarztes des "Gnadenhofs" Momo Askold M., beim heutigen Verfahren wurde so getan, als ob dieser "Tierarzt" ständig (auch in der Zeit von Mitte 2010 bis 2011) die Hunde in Dörrieloh medizinisch betreut hätte. Ich kann mich noch überdeutlich erinnern, wie dieser "Tierarzt" vor dem Amtsgericht Sulingen von der Richterin "gegrillt" wurde und einräumen musste, daß er ab Juli 2010 überhaupt keinen Hund mehr auf dem "Gnadenhof" behandelt hatte, und außer einer Tüte mit Entwurmungstabletten für Katzen auch keinerlei Medikamente verabreicht oder dort gelassen habe... Auf den lauwarmen Hinweis der Richterin B., daß Askold M. wohl nur bis November 2010 der "Hof"-Tierarzt in Dörrieloh gewesen sei, erwiderte der Verteidiger äußerst frech, daß Askold M. sehr wohl auch weiterhin tätig war, nur eben nicht mehr im Auftrag der Angeklagten, sondern im Auftrag des Vereins "Haus- und Wildtierhilfe Lüneburger Heide" (wobei dieser Verteidiger die Erwähnung vergaß, daß sich Askold M. nur und ausschließlich um die im Vereinsbesitz befindlichen Katzen kümmern sollte... ) . Und noch ein kleines "Streiflicht": Der Verteidiger fragte auch noch recht scheinheilig nach dem Namen dieses Vereins, obwohl er selbst im Auftrag dieses Vereins im August 2011 versuchte, nachträglich dem Verein übereignete, vorher vom Gnadenhof beschlagnahmte Hunde herauszuklagen... Na ja...

Merkwürdig erschien auch die Angabe des Wohnortes der Angeklagten. Die Bilder der Müllkippe in Dörrieloh, auf die sich kaum ein Radlader traut, sind wohl allgegenwärtig. Trotzdem wurde diese abwegige Angabe der Angeklagten nicht hinterfragt, auch nicht die zusammenhangslose Erwähnung von "Clausthal-Zellerfeld". Und so fanden natürlich auch Vorkommnisse wie dieses:

Polizei-Presseportal 19.06.2015

keinerlei Erwähnung oder Beachtung. Na ja, so etwas hätte ja auch das Bild einer "einsichtigen" Barbara B. ganz empfindlich gestört... Aber so hat die Richterin es geschafft, "die Kuh vom Eis zu bekommen". Bei aller demonstrierten Armut der Barbara B. braucht sie nur den Erlös der Verhökerung von zwei Hunden, um locker ihr Bußgeld zu berappen, die gerichtlichen Tierhalteverbote sind vom Tisch, und die Bewährungsstrafen (egal wie lange) waren ihr sowieso nur "Latte". Es bleibt nur noch das Hunde- und Katzenhaltungsverbot des Landkreises Diepholz, das nach wie vor Bestand hat (so etwas hat sie seit 1991 noch nie gehindert, Tiere zu horten und zu verhökern) .

Schrecklich ist das Signal, das von diesem ganzen Verfahren ausgeht: Daran können sich alle Tierschinder in Deutschland ein Beispiel nehmen, nämlich so lange die Gerichte beschäftigen, bis irgendein/e Richter/in entnervt "die Kuh vom Eis" schafft. Und der "Tierschutz" ist in unserem Land sowieso nicht viel wert...

Wenigstens bin ich mir sicher, daß ich nicht den letzten Prozess gegen Barbara B. beobachtet habe !!
Fuchur
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Beitrag von Fuchur Di Apr 12, 2016 2:07 am

Es war absehbar, daß nach der Gerichtsverhandlung in Verden am 26.02.2016 eine kleine, verbliebene Anhängerschar der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin und ihrer Machenschaften mittels virtueller Reinwaschungsaktionen (vor allem bei "facebook") aus diesem "schwarzen Schaf" in "Tierschutzangelegenheiten" ein "Unschuldslamm" stilisieren würde. Dies in großer Bandbreite: Zwischen unsäglichen Pöbeleien bis hin zu pseudo-sachlichen Äußerungen und Belehrungen ist dort alles zu finden. Eineinhalb Monate nach dieser denkwürdigen Gerichtsverhandlung ist es Zeit für einige Klarstellungen. Als kleines Beispiel habe habe ich aus vielen "facebook"-Machwerken dieses durchaus sachlich gehaltene kleine Beispiel herausgesucht:

[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]

Tatsache ist: Das Verfahren ruht zur Zeit. Gestern war der Schlusstermin für den Eingang der ersten Rate des Bußgeldes, das die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin in insgesamt sechs Raten zu zahlen hat. Bis die letzte Rate fristgerecht bei Gericht eingegangen ist, wird das zur Zeit ruhende Verfahren nicht eingestellt. Bleiben Ratenzahlungen aus oder erfolgen nicht fristgemäß, wird das ruhende Verfahren umgehend durch neue Verhandlungstermin-Festsetzungen und Eröffnung der Beweisaufnahme fortgesetzt. Erst nach fristgerechtem Abschluss der Bußgeld-Ratenzahlungen wird über die Einstellung des Verfahrens, über die Kosten dieses Verfahrens sowie über die Kosten des Verfahrens vor der Revisionsinstanz (OLG Celle) entschieden - also in frühestens fünf Monaten. Eine frühzeitige Einzahlung des gesamten Bußgeldes durch die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin ist eher unwahrscheinlich: Sie würde damit ihrer dargelegten verheerenden Einkommens- und Vermögens-Situation widersprechen.

Die Behauptung im oben zitierten Beitrag, daß die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin "nicht vorbestraft" sei, ist nachgerade lächerlich (und ich war außer den Vertreterinnen des Veterinäramts Diepholz und einer Pressevertreterin der einzige Zuschauer und -hörer bei dieser Verhandlung). Im Verlauf vorinstanzlicher Gerichtsverhandlungen wurden öffentlich durch den Gerichtsvorsitz in meinem Beisein insgesamt acht Vorstrafen der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin verlesen. Ich habe diese Vorstrafen zur Kenntnis genommen und jeweils protokolliert. Es mag sein, daß nach zehn Jahren aus irgendwelchen (nach meiner Ansicht zweifelhaften) "Resozialisierungsüberlegungen" solche Vorstrafen nicht mehr verlesen werden und in Führungszeugnissen nicht mehr auftauchen, aber: Vorbestraft bleibt vorbestraft !!

Alle durch das Veterinäramt Diepholz erwirkten Maßnahmen und Sanktionen (also auch das unbefristete Hundehalteverbot) bleiben unbeschadet des Ergebnisses des Strafprozesses in Kraft, dem Veterinäramt wurde von zwei Verwaltungsgerichts-Instanzen umfänglich Recht gegeben. Da die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin als ihren Wohnort die alte Adresse des Ex-"Gnadenhofes" Momo (und jetzige "Müllkippe Momo") in Dörrieloh angab, befindet sie sich nach wie vor im Geltungsbereich der Sanktionen des Veterinäramts Diepholz.

Inwiefern sich aus den im letzten Jahr erfolgten neuen Tierbeschlagnahmungen in Clausthal-Zellerfeld womöglich weitere strafrechtliche Konsequenzen für die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin ergeben, bleibt abzuwarten. Diese Geschehnisse wurden jedenfalls vom Landgericht Verden leider nicht zur Kenntnis genommen - in dem augenscheinlichen Bestreben, dieses langjährige Verfahren um jeden Preis zu beenden (denn Tierschutzverfehlungen sind nach dem Verständnis breiter Bevölkerungsschichten sowieso nur unwichtige "Kavaliersdelikte")...

Ich meine, daß angesichts der Märchenstunden auf "facebook" diese wenigen Klarstellungen notwendig und angezeigt sind.
Fuchur
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Beitrag von Admin Fr Dez 02, 2016 7:21 am

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Axel Guhde
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Wie einigen ja bekannt ist, bin ich ab und zu auf der Seite "Tier-Schmutz BB" aktiv. Diese ist zur reinen Information über die Animalhoarderin BB und deren Machenschaften bestimmt. Natürlich bleibt es nicht aus, dass deren Unterstützer bekannt werden und ebenfalls unter die Lupe genommen werden. Einer dieser Unterstützer ist der Vorsitzende eines Tierschutzvereins in Velbert. Nachdem ich Herrn A.P. bei TSBB einmal den Spiegel vorgehalten habe, meinte er mit einer Strafanzeige reagieren zu müssen. Eine international tätige Anwaltskanzlei wurde dazu bemüht, die sich wahrlich mit Ruhm bekleckert hat! Strafanzeige wegen "üblicher Nachrede", ein Straftatbestand, den es in der Rechtsprechung gar nicht gibt. Vorsorglich wurde gleich noch Strafanzeige wegen "aller infrage kommenden Straftatbestände" eingereicht - äußerst professionell! Ansonsten bestand die Anzeige aus gefühlten 100 Seiten Beweihräucherung und Lobpreisung des Herrn A.P., der demnach so ziemlich Deutschlands bekanntester Tierschützer sein müsste..Und dieser famose Anwalt machte sich nicht einmal die Mühe, Adressen ausfindig zu machen. Das durften dann die Schweizer Behörden machen bzw. Herr Anwalt hat einfach mal bei local.ch geguckt und die erstbeste Adresse genommen. Ob dieses tatsächlich die betroffene Person war, wurde als nebensächlich angesehen. Desweiteren hat man die Strafanzeige der Einfachheit halber gleich an alle Betroffenen gerichtet, mit Nennung der Adressen. Ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz! Zu guter Letzt hatte man es auch nicht nötig, irgendwelche Fristen einzuhalten und schon daher wurde das von der Schweizer Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt. Ganz abgesehen davon, dass alle Aussagen von und über Herrn A.P. belegbar sind! Screenshots können nämlich auch andere machen. Wink
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Beitrag von Fuchur Mi Jan 25, 2017 4:04 pm

Heute vormittag war der Termin der Verhandlung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch Barbara B. vor dem Amtsgericht Holzminden. Dieser Termin ist jedoch "ganz kurzfristig" heute früh abgesagt worden. Eine Begründung für diese Absage oder die absagende Person war vor Ort nicht in Erfahrung zu bringen. Ein neuer Verhandlungstermin ist noch nicht festgelegt worden. Also: Abwarten auf einen neuen Verhandlungstermin.
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